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Auszahlung Riester-Rente bei Erwerbsunfähigkeit

von bibli14.08.2007 | 12:39
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5 Antworten

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Mein Mann (Geburtsjahr 1971) ist mit 70% schwerbeschädigt, arbeitet aber voll. Bei Riester-Verträgen steht: Die Zahlung der Riesterrente erfolgt, wenn man gesetzlich in Rente geht. Normalerweise würde mein Mann bei seinem Geburtsjahr wahrscheinlich mit 67 Jahren in Rente gehen. Fall 1: Ich habe auf diesen Seiten jedoch gelesen, daß er als Schwerbeschädigter bereits mit 65 Jahren ohne Abschläge, ab 62 Jahre mit Abschläge in Rente gehen könnte. Fall 2: Die gesundheitlichen Probleme verschlechtern sich, so daß er frühzeitig erwerbsunfähig wird. Ab wann beginnt in Fall 1 und Fall 2 die Auszahlung der Riesterrente? Müßte er ggf. bis 65 oder 67 die Beiträge privat zahlen oder könnte so ein Vertrag beitragsfrei gestellt werden? Danke im Voraus für die Antworten.

Antworten der Moderation

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Bibli,

Vers. haben Anspruch auf eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen, wenn Sie die Wartezeit von 35 Jahren erfüllen und bei Rentenbeginn eine Schwerbehinderung von mind. 50% GdB. vorliegt. Da Ihr Mann Jahrgang 1971 ist, könnte er unter Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen mit frühstens 62 Jahre die Rente für schwerbehinderte Menschen beantragen, er hat mit dann einen Abschlag in Höhe von 10,8%, beginnt die Rente erst mit dem 65. Lebensjahr würde sie abschlagsfrei gezahlt werden.

Eine zertifizierte Riester-Rente kann frühstens mit der Vollendung des 60. Lebensjahr beginnen oder mit dem Beginn einer gesetzlichen Leistung der Rentenversicherung/Beamtenversorgung. Wann die Riester-Rente Ihres Mannes zur Auszahlung kommt müssen Sie in Ihrem Vertrag nachlesen bzw. bei Ihrem Anbieter erfragen.

Ein zertifizierter Riestervertrag kann jederzeit beitragsfrei gestellt werden.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Zu Ihrer ersten Frage ist mitzuteilen, dass dies von den individuellen Vertragsgestaltungen mit Ihrem Anbieter abhängt - bei Neuverträgen (und bei Riester handelt es sich um ein Massengeschäft) ist indes für Geburtsjahrgänge 1964 und jünger der frühestmögliche Rentenbeginn für die Riester Rente das 62. Lebensjahr.

Zu Ihrer zweiten Frage: Nach derzeit geltender Rechtslage sind Sie als (alleinstehender) EM Rentner nicht unmittelbar zulagenberechtigt. Beiträge zur Riester-Rente wären also ungefördert zu leisten. Es gibt aber auch Vertragsvereinbarungen, nach denen bei EM Eintritt auch Teile der Riester Rente ausbezahlt werden.

Andere Möglichkeit wäre, dass der EM Rentner mit einer unmittelbar förderberechtigten Person verheiratet ist - damit auch weiterhin mittelbar förderberchtigt ist und so weiterhin Zulagen bzw. Sonderausgabenabzug erhält.

Wie nun aber das Steuerrecht nach 2010 plus x gestaltet sein wird, kann Ihnen hier niemand beantworten.

MfG

3 Antworten

bibliam 14.08.2007 | 15:58
Danke. Eines verstehe ich jedoch nicht: Die Info mit einer Wartezeit von 35 Jahren ist neu für mich. Ab wann zählt sie? Wenn damit die Anzahl der Jahre gemeint ist, die man Rentenbeitrag gezahlt hat und dies ab der Lehrzeit der Fall ist, würde man ggf. mit Mitte/Ende 50 die 35 Jahre erreicht haben. Wie verhält es sich in dem Fall? Oder verstehe ich die Wartezeit falsch?
Unbekanntam 14.08.2007 | 19:50
Hallo bibli, die Wartezeit ist eine Mindestversicherungszeit. Es nützt nichts, wenn Ihr man 70% schwerbehindert ist, aber nicht diese Mindestversicherungszeit hat. Das sind zwei Voraussetzugen, die erfüllt sein müssen. Zu dieser Mindestversicherungszeit zählen nicht nur Pflichtbeitragszeiten wegen einer Beschäftigung, sondern auch Pflichtbeitragszeiten die von der Arbeitsagentur oder Krankenkasse gezahlt werden. Ebenso zählen auch schulische Ausbildungszeiten ab dem 17. Lj. bis zu 8 dazu. Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld 2 zählt auch dazu. Unter Umständen auch Zeiten, wo man kein Arbeitslosengeld erhält, aber als arbeitssuchend gemeldet ist.
bibliam 15.08.2007 | 10:57
Es ist mir klar, daß 35 Jahre Mindestversicherungszeit voll sein müssen. Aber wenn die Ausbildung mitzählt und man danach durchgehend gearbeitet hat, würde man die 35 Jahre Mindestversicherungszeit mit ca. Mitte 50 erreichen. (70% Schwerbehinderung liegen jetzt vor, es wird mit den Jahren mehr werden oder so bleiben.) Frage 1: Also, auch wenn die 35 Jahre früher voll sind, wird er frühestens mit 62 in die gesetzliche Rente gehen, aber ggf. ab 60 Riesterrente beziehen können? Frage 2: Wenn man einen Riester-Vertrag hat und vor gesetzlichem Rentenbeginn voll erwerbsunfähig wird, z.B. ab 1.1.2010 - zahlt man dann ab 1.1.2010 entsprechend der Erwerbsminderungsrente seine Beiträge in den Riestervertrag ein? Ist man dann noch zulagenberechtigt?
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