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Auszahlung S-Vorsorge Plus

von K.Adomeit30.12.2008 | 10:13
7481 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hat ein Kunde bei einer geringfügigen Altersrente von bis zu 20€ auch die Möglichkeit eine Gesamtkapitalauszahlung auf Grund des geringen Betrages zu wählen?

3 Antworten

jogi*63am 30.12.2008 | 10:26
Wer das Rentenalter erreicht hat, kann sich einmalig bis zu 30 Prozent seiner angesparten Riester-Rente auszahlen lassen, ohne die Förderung zurückzahlen zu müssen. Wer also beim Renteneintritt eine größere Summe Geld benötigt, kann sich einen Teilbetrag seines Riester-Vermögens einmalig auszahlen lassen. So gewinnt die Riester-Rente an Flexibilität. Der übrige angesparte Betrag wird als lebenslange Rente monatlich ausgezahlt, denn die Riester-Rente dient ausschließlich dem Aufbau der eigenen Altersvorsorge. Einziger Nachteil der Einmalauszahlung: Aufgrund der nachgelagerten Besteuerung erhöht sich der Steuersatz.
jogi*63am 30.12.2008 | 10:57
Habe noch etwas dazu gefunden: Den Anlegern wird jedoch seit 2005 die Möglichkeit eingeräumt, Einmalauszahlungen oder variable Teilraten bis zu insgesamt 30 Prozent des zu Beginn der Auszahlungsphase zur Verfügung stehenden Kapitals zur freien Verwendung förderunschädlich zu entnehmen. Förderunschädlich ist auch künftig die Abfindung von Kleinstbetragsrenten möglich. Eine Kleinstbetragsrente liegt vor, wenn die monatliche Rente ein Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach Paragraph 18 Sozialgesetzbuch, viertes Buch, nicht übersteigt (2007 24,85 Euro). Die Regelung wurde somit der Regelung im Betriebsrentengesetz angepasst. Für die Berechnung dieser Grenze sind alle bei einem Anbieter bestehenden Verträge eines Steuerpflichtigen insgesamt zu berücksichtigen. Hierdurch soll die missbräuchliche Aufteilung von Verträgen vermieden werden.
Reseam 30.12.2008 | 10:56
Kleinbetragsrenten bei der Riesterrente können förderunschädlich kapitalisiert werden. Die Zulagen und steuerlichen Vergünstigungen brauchen in diesem Fall nicht zurückgezahlt werden. Im Jahr 2009 betrifft das eine errechnete monatliche Riesterrente von max. 25,20 Euro. § 93 Abs. 3 EStG hat folgenden Wortlaut: "Auszahlungen zur Abfindung einer Kleinbetragsrente zu Beginn der Auszahlungsphase gelten nicht als schädliche Verwendung. Eine Kleinbetragsrente ist eine Rente, die bei gleichmäßiger Verrentung des gesamten zu Beginn der Auszahlungsphase zur Verfügung stehenden Kapitals eine monatliche Rente ergibt, die 1 Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch nicht übersteigt. Bei der Berechnung dieses Betrags sind alle bei einem Anbieter bestehenden Verträge des Zulageberechtigten insgesamt zu berücksichtigen, auf die nach diesem Abschnitt geförderte Altersvorsorgebeiträge geleistet wurden."
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