Hallo ElkeE,
ohne genaue Kenntnis sämtlicher Daten Ihres Falles kann man seriös Ihre Fragen nicht beantworten.
Außerdem entscheidet die Krankenkasse in ihrer Funktion als Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag über die Versicherungs- und Beitragspflicht in sämtlichen Zweigen der Sozialversicherung - und damit auch in der Rentenversicherung.
Sie sollten sich daher mit Ihren Fragen entweder an Ihren Arbeitgeber oder an Ihre Krankenkasse wenden.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der deutschen Rentenversicherung