Während der Auszahlungsphase bleiben [Betriebsrenten:]https://www.ihre-vorsorge.de/altersvorsorge/betriebsrente.html weiterhin einkommensteuer- und kranken- und pflegeversicherungspflichtig. Die Beiträge für Renten- und Arbeitslosenversicherung entfallen jedoch.
Seit 2020 gilt neu: Für die ersten 159,25 Euro (Stand 2020) Ihrer monatlichen Versorgungsbezüge zahlen Sie keine Beiträge zur Krankenkasse und Pflegeversicherung. Wer mehr bekommt, muss auf den vollen Betrag Pflegeversicherung, allerdings nur noch auf den Unterschiedsbetrag Abgaben zur Krankenversicherung zahlen. Das entlastet Betriebsrenter.