wie verhält es sich beitragsrechtlich mit der Auszahlung von Gleitzeitguthaben, das keinem bestimmten Zeitraum mehr zugeordnet werden kann? Zum Einen, Auszahlung während eines laufenden Arbeitsverhältnisses. Zum Anderen, zum Ende eines Arbeitsverhältnissses.
Mit freundlichen Grüßen
Gudrun Czwink
24.02.2014, 20:13
von
W*lfgang
Zitiert von: Gudrun Czwink
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie verhält es sich beitragsrechtlich mit der Auszahlung von Gleitzeitguthaben, das keinem bestimmten Zeitraum mehr zugeordnet werden kann? Zum Einen, Auszahlung während eines laufenden Arbeitsverhältnisses. Zum Anderen, zum Ende eines Arbeitsverhältnissses.
Mit freundlichen Grüßen
Gudrun Czwink
Gudrun Czwink,
auf die Schnelle -> Google: Wertguthaben Auszahlung
Gruß w.
25.02.2014, 08:40
Experten-Antwort
Hallo Gudrun Czwink,
Mehrarbeits- bzw. Überstundenvergütungen sind laufende Einnahmen aus einen Beschäftigungsverhältnis und sind dem Entgeltabrechnungszeitraum zuzuordnen, in dem Sie gezahlt werden. Ist das Beschäftigungsverhältnis bereits beendet, ist die Überstundenvergütung dem letzten Monat für den Entgelt abgerechnet worden ist, zuzuordnen.