Hallo Gudrun Czwink,
Mehrarbeits- bzw. Überstundenvergütungen sind laufende Einnahmen aus einen Beschäftigungsverhältnis und sind dem Entgeltabrechnungszeitraum zuzuordnen, in dem Sie gezahlt werden. Ist das Beschäftigungsverhältnis bereits beendet, ist die Überstundenvergütung dem letzten Monat für den Entgelt abgerechnet worden ist, zuzuordnen.