Hallo,
ich 1954 geboren und beziehe seit 2006 eine volle Erwerbminderungsrente die als Dauerrente bis zum Eintritt der Regelaltersrente 2020 gewährt wird. Ich zahle seit 2005 in einen Riester - Altervorsorgevertrag der Sparkasse ein.
Meine Fragen:
1. Reicht für den Beginn der Auszahlungsphase schon das Erreichen des vollendeten 60.ten Lebensjahr oder muss auch die Regelaltersrente gewährt sein?
2. Wie hoch darf das Kapital sein, damit eine förderunschädliche Auszahlung (wenn die Rentenzahlungen den Wert der monatlichen Bezugsgröße nicht überschreiten) des gesamten Sparguthabens möglich ist.
Danke
Uwe