Hallo
Ich habe eine Frage bezüglich einer Auszeit.
Nach dem Austritt aus der Berufsoberschule kommenden Juli möchte ich eine Auszeit für erstmal ein Jahr, vor meinem geplanten Studium, nehmen.
Nun meine Fragen:
- Muss ich bei der Rentenversicherung bescheid geben über meinen aktuellen "Status"?
( Versicherung ruhen lassen ?)
- Wie sieht es mit der Anrechnungszeit aus, sollte ich mich bei der Agentur für Arbeit melden?
( Einer Erwerbstätigkeit werde ich aber in der nächsten Zeit nicht nachgehen )
- Ab welchem Zeitpunkt verfällt mein Rentenanspruch ohne Beitragszahlungen bzw. Anrechnungszeiten?
Danke schon mal im voraus
Andreas