Kann es sein, dass die Rentenversicherung von sich aus prüft, ob bei Rentenbezug wegen Erwerbsminderung seit 1998 sich durch die Vollendung des 60. Lebensjahres ein höherer Rentenanspruch durch einen Wechsel in die Rente für Schwerbehinderte ergibt??
Ich wurde aufgefordert, zu diesem Zweck mehrere Formulare auszufüllen, ein Rentenantrag auf Rente wegen Schwerbehinderung sei jedoch nicht nötig, da die RV das automatisch bei höheren Rentenanspruch machen würde.
Das kann ich aber nicht glauben.
Warum können Sie das nicht glauben?
Kann ich mir insofern nicht vorstellen , da die Rentenversicherung ja nicht automatisch von einer Schwerbehinderung zum Zeitpunkt der Rentenantragstellung erfährt.
Die Schwerbehinderung wird ja behörderlichseits von niemanden der RV mitgeteilt , sondern nur vom Rentenantragsteller selbst.
Woher soll also die RV dann wissen, das zum Zeitpunkt des 60. Lebensjahres überhaupt eine Schwerbehinderung besteht und damit eine Rente wegen Schwerbehinderung automatisch einleiten ?
Wenn jemand eine Rente wegen BU / EU bezieht ist auch ohne SB ein Wechsel in die Altersrente mgl. (bei Versicherte, die bis 1951 geboren sind)...
Ein Wechsel in diese Altersrente (sie heist ja nicht nur Altersrente wegen Schwerbehinderung) wäre wohl möglich.
Hintergrund ist die Vorschrift des § 115 Abs. 6 SGB VI und die hierzu ergangene Rechtsprechung.
Allein aus den im Versicherungskonto gespeicherten Daten läßt sich nicht zweifelsfrei feststellen, ob diese Rente höher wäre.
Deshalb wird @Bruni wohl Fragebogen erhalten haben, die sich auf mögliche Rechtsänderungen seit dem Rentenbeginn beziehen.
Ob sich tatsächlich ein höherer Rentenbetrag ergibt, kann sich erst dann entscheiden (in den meisten Fällen wohl nicht).
Aber, die DRV ist ihren gesetzlichen Verpflichtungen und der Auffassung des 4.Senates des BSG nachgekommen.
Agnes
Ich habe seit 5 Jahren 40% Schwerbehinderung ohne Buchstabe wegen 1Psychische Behinderung mit körperlichen Beschwerden 2Chron. Bronchitis,Asthma bronchiale 3Herzklappenschädigung.4Glaucom 5 Wirbelsäulenfunktionsstörung.Seit dem 6 Januar habe ich auch noch einen Bandscheibenvorfall zwischen bem 5 und 6 wirbel habe 18 monate eine Sitzende tätigkeit gehabt bin seit dem 15 dezember ohne Areit und seit dem 06.01.09 Krankgeschrieben Kann ich die Rentebeantragen.bin 46 Jahre habe so um die 15 Jahre eingezahlt .
Ein GdB von 40% ist KEINE Schwerbehinderung - erst ab 50 % Grad der Behinderung ist jemand schwerbehindert !
Ein Grad der Behinderung ( in welcher Höhe auch immer ) hat übrigens für den EM-Rentenantrag un d dessen Genehmigung keinerlei Bedeutung.
Und ja - natürlich können Sie EM-Rente beantragen.
Ob ihre gesundheitlichen Einschränkungen dafür jedoch ausreichen und die EM-Rente dann genehmigt wird, kann und wird Ihnen hier niemand sagen können.
Sie könnten einen Verschlimmerungsantrag wegen der Behinderung stellen.