Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

AVWL

von Martina B.06.02.2009 | 10:24
2496 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Jede Rente die aus AVWL angespart wird ist krankenversicherungspflichtig. Nun ist meine Frage: Sind Eigenbeiträge die ich auf den gleichen Vertrag anspare auch krankenversicherungspflichtig?Ist es also ratsam 2 Verträge anzulegen? Einmal für die AWVL und dann einen seperaten für die Eigenleistungen? Vielen Dank für die Hilfe!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Altersvorsorgewirksame Leistungen sind offensichtlich Mittel, die im Wege der betrieblichen Altersvorsorge fürs Alter angespart werden. Die spätere Leistung wird nach derzeitigem Recht - unabhängig ob vom Arbeitgeber oder selbst gezahlt - der Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen. Insoweit gehen wir davon aus, dass dem Beitrag von Rese zugestimmt werden kann.

Der Name Altersvorsorgewirksame Leistungen wird unserer Einschätzung nach vom Begriff der vermögenswirksamen Leistungen herzuleiten sein, die bisher zur privaten Vermögensbildung genutzt werden konnten. VL-Leistungen können nämlich auch, wenn der Tarifvertrag dies zulässt, in die private Altersvorsorge mit einbezogen werden.

Bezüglich der Frage, ob es sinnvoll ist zwei getrennte Verträge anzulegen, bitten wir Sie, sich mit dem Arbeitgeber und dem Anbieter in Verbindung zu setzen. Sollten Sie unabhängigen Rat suchen, können Sie sich auch mit einer der Verbraucherzentralen in Verbindung setzen.

6 Antworten

Du meine Güteam 06.02.2009 | 11:34
Was soll denn AWVL sein?
-_-am 06.02.2009 | 11:49
Diese Frage sollten Sie besser im Forum der Krankenversicherung unterbringen, z. B. bei http://aok-business.de/foren/expertenforum/baum-anzeigen.php
WRONGam 06.02.2009 | 12:39
Gehen Sie wenn Sie Brötchen kaufen möchten auch zum Zahnarzt. DAS IST EIN FORUM DER RENTENVERSICHERUNG. Mann, war das früher schön, als die Leute noch lesen konnten.
Reseam 06.02.2009 | 12:22
Nach gegenwärtigem Recht: JA. Die Altersvorsorgewirksamen Leistungen (AVWL) werden durch einige AG zum Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorge gewährt. Bezüglich der Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung in der Rentenphase wird nicht unterschieden, ob die Beitragstragung durch den Betrieb oder den AN selbst erfolgte. Auch eine weitere Beitragszahlung in die Vorsorge aus dem Nettoentgelt (d.h. es wurden bereits Steuern und Beiträge zur Sozialversicherung geleistet) entbindet nicht von der Beitragspflicht zur späteren Krankenversicherung. Allerdings weiß heute niemand, welche Einkommensbestandteile in der Rentenphase der Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung in Zukunft unterliegen werden. Es kann ohne weiteres möglich sein, dass später auch Leistungen aus privat besparten Versicherungen beitragspflichtig werden oder ein weitgehend einheitlicher Beitrag erhoben wird. Der alte Streit von vor einigen Jahren zwischen dem SPD-Modell (alle Einkünfte sind beitragspflichtig ) und dem CDU-Modell (Kopfpauschale) ist noch nicht endgültig beigelegt. Vielleicht kommt später auch eine Kombination aus beiden Modellen. Wichtig bei der Wahl des Altersvorsorgeproduktes ist vor allem, wie hoch die Kosten sind und welche Leistungen später garantiert sind (Überschüsse werden zwar von den Vertretern versprochen, von der Versicherungsgesellschaft aber nicht garantiert). Erst danach sollten die steuerrechtlichen Aspekte und die Beiträge zur KV/PV die Entscheidung beeinflussen.
Martina B.am 06.02.2009 | 14:33
AVWL bedeutet Altersvorsorgewirksame Leistungen und werden in der Metall-/Elektro-/ und Chemieindustrie gezahlt.
Schiko.am 06.02.2009 | 14:27
Auch wenn Sie angepflaumt wurden, es wäre schön die Begriffe "AVWL" zu deuten. MfG.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026