Altersvorsorgewirksame Leistungen sind offensichtlich Mittel, die im Wege der betrieblichen Altersvorsorge fürs Alter angespart werden. Die spätere Leistung wird nach derzeitigem Recht - unabhängig ob vom Arbeitgeber oder selbst gezahlt - der Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen. Insoweit gehen wir davon aus, dass dem Beitrag von Rese zugestimmt werden kann.
Der Name Altersvorsorgewirksame Leistungen wird unserer Einschätzung nach vom Begriff der vermögenswirksamen Leistungen herzuleiten sein, die bisher zur privaten Vermögensbildung genutzt werden konnten. VL-Leistungen können nämlich auch, wenn der Tarifvertrag dies zulässt, in die private Altersvorsorge mit einbezogen werden.
Bezüglich der Frage, ob es sinnvoll ist zwei getrennte Verträge anzulegen, bitten wir Sie, sich mit dem Arbeitgeber und dem Anbieter in Verbindung zu setzen. Sollten Sie unabhängigen Rat suchen, können Sie sich auch mit einer der Verbraucherzentralen in Verbindung setzen.