Ich arbeite in der Metall-Branche. Kann mir der Arbeitgeber vorschreiben, dass ich die AVWL in eine BAV anlegen muss? Kann ich alternativ auch einen privaten Riestervertrag zur Anlage nutzen? Ich habe einen Riester-Bausparvertrag abgeschlossen. Mein AG meint, das geht nicht, nur in eine BAV werden die AVWL bezahlt. Stimmt das?
Nur wenn die LPG im Rahmen des Zlp Gesetzes nicht durch die SPD wegen der KDM vorgeschrieben wurde.
Hallo Richard Kluge,
im Forum der Rentenversicherung kann ich Ihnen zu dieser arbeitsrechtlichen Frage natürlich keine abschließende oder verbindliche Auskunft geben. Aus dem Tarifvertrag (§ 3 Nr. 1 C) würde ich aber herauslesen, dass es durch Betriebsvereinbarung möglich ist, die AVWL auf eine betriebliche AV zu begrenzen. Ich empfhele Ihnen, sich dazu beim Betriebsrat oder der Gewerkschaft erkundigen.
Hier der TV: http://www.metallrente.de/DE/_content/pdf/ueber_metallrente/Tarifvertraege/TV_AVWL_mit_TV_VL_26052006.pdf