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Experten-Antwort

Bafög, 400 EUR Job und HiwiJob

von Christian119.03.2014 | 12:34
1161 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, ich habe folgendes "Problem" Ich bin Student und arbeite auf 400 EUR Basis (ganzes Jahr) wovon jeden Monat ca. 16 EUR an die RV abgeführt werden. Nun habe ich noch einen HiwiJob angenommen, bei dem ich innerhalb von 3 Monaten (1. Mai bis Ende Juli) insg. 260 EUR (für 3. Monate) ohne RV abzug verdiene. Frage 1: Hab ich Vorteile davon, wenn ich bei beiden die RV zahle? Frage 2: Bafög Ich darf 4880 EUR im Jahr verdienen (Bafög Grenze). Um darunter zu bleiben, würde ich den 400 EUR Job einen Monat aussetzten. z.b. Juli oder August. Dh. ich würde Juli oder August keine RV zahlen (abgesehen von dem Hiwi Job im Juli) Im Prinzip die gleiche Frage wie Frage 1. Wie beeinflusst dieser Unterschied meine späteren Rentenansprüche im Fall 1: Juli keinen 400 EUR Job, dafür aber Hiwi RV abgabe und Fall 2: August garkeine RV? Frage 3: allg. Wie gesagt verdiene ich zur Zeit 400 EUR und davon zahle ich RV. Nach meinem Studentenleben hoffe ich mal etwas mehr als die 400 EUR zu verdienen und somit zahle ich ja einen deutlich höheren Betrag an die RV (im späteren Beruf). Im Schnitt ist der Betrag, den ich der RV zahle ja deutlich schlechter (Schnitt aus 400 EUR Job und späterem Beruf) als wenn ich nur während der Arbeitszeit nach dem Studium RV zahle. Hat eine RV Zahlung somit sogar einen negativen Einfluss? Oder dient jede Einzahlung lediglich dazu, dass mir für den jeweiligen Monat ein Monat für die Rente angerechnet wird? Gruß Christian Gruß

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Christian 1,

die bereits getroffenen Aussagen sind richtig.

1. Es erfolgt eine Zusammenrechnung der beiden Mini-Jobs. Bei Überschreitung der 450 Euro Verdienstgrenze liegt ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vor.

2. Wird einen Monat nur der HiwiJob ausgeübt, sind auch aus diesem Entgelt Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zu zahlen. Auf die spätere monatliche Rentenhöhe hat dies nur sehr geringe Auswirkungen.

3. Die eingezahlten Beiträge aufgrund der geringfügigen Beschäftigung erhöhen den Rentenanspruch. Ob sich ggf. bei der Bewertung beitragsfreier Zeiten hierduch geringfügige negative Auswirkungen ergeben, kann nicht vorhergesagt werden.

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2 Antworten

W*lfgangam 19.03.2014 | 21:46
Hallo Christian1, 1. in den 3 Monaten mit zusätzlichem Hiwi-Job werden Sie versicherungspflichtig, da beide Mini-Jobs zusammengerechnet die 450-EUR-Grenze überschreiten. Ob Sie damit aus den zusätzliche 260 EUR einen großen Nutzen haben, in Anbetracht aller gesetzlichen SV-Abzüge, ist fraglich. 2. Auch aus dem Hiwi-Job können Sie Pflichtbeiträge zahlen, um etwaige Lücken im Rentenverlauf abzudecken. Heute zu spekulieren, ob 1 einzelner Monate nicht erfolgte Pflichtversicherung in so - Sie werden wohl erst mit 75 in Rente gehen können ;-) - 50 Jahren entscheidend sein wird? 3. Eine Frage der (vorausschauenden) Gesamtleistungsbewertung - ein dankbares Thema für eine Doktorarbeit *g Mit Pflichtbeiträgen während eines Studiums haben Sie zumindest eher die Chance, die zz. diskutierten 45 Jahre zu erreichen (Studienzeiten selbst zählen nicht dazu), ob die später von Bedeutung sind ... Tipp: ab in die nächste Beratungsstelle. Gruß w.
Batrixam 20.03.2014 | 07:15
Hallo Christian, wenn sie neben dem bereits versicherungspflichtigen MiniJob einen zweiten MiniJob aufnehme, gilt die Versicherungspflicht auch für diesen. Sie sind verpflichtet, die Aufstockung beim ersten MiniJob auch beim zweiten Arbeitgeber anzugeben.
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