Hallo Lara,
Bafög gilt im Zusammenhang mit der Gewährung einer Halbwaisenrente nicht als Einkommen.
Bitte klären Sie direkt mit der Sachbearbeitung des Rentenversicherungsträgers, weshalb der Vordruck nochmals zugeschickt wurde.
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Hallo Lara,
Bafög gilt im Zusammenhang mit der Gewährung einer Halbwaisenrente nicht als Einkommen.
Bitte klären Sie direkt mit der Sachbearbeitung des Rentenversicherungsträgers, weshalb der Vordruck nochmals zugeschickt wurde.
Hallo von oder so, nunja, stimmt, sorry! (Dieser Beitrag wurde 17x überarbeitet, zuletzt am 32.06.2012, 25:13 h) ...man muss sich auch mal entschuldigen können ;-) Gruß w....An von oder so: die Rente interessiert die BaföG-Zahlung nicht wirklich (kein anrechenbares Einkommen, siehe Experte) - bei Angaben zu dieser Einkommensart im R500 sollte dann pflichtgemäß ein Hinweis seitens DRV an die BaföG-Stelle erfolgen, wegen Verrechung/Ersatzanspruch (EA) - ...Nichts anderes habe ich geschrieben...!
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