Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Bald Krankengeldende - AG1 - dann erst Rentenantrag? Wie am besten vorgehen?

von Dauerkranker04.02.2014 | 16:20
1894 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Mein Krankengeld läuft zu 8. Juni 14 aus. Das hat mir die Sachbearbeiterin von der KK mündlich gesagt. Ich will dann AG1 beantragen. Nun habe ich gehört, dass das Arbeitsamt verlangt, innerhalb eines Monats nach Antragsstellung auf AG1 muss man den Rentenantrag auf Erwerbsminderungsrente stellen, Wie lange vor Ende des KG muss ich den Antrag auf AG1 stellen. Reicht der 1. oder 2. Juni. Dann könnte ich innerhalb der Monatsfrist den Antrag auf EM nach dem 1. Juli stellen und würde von der neuen Rente profitieren.

7 Antworten

Dauerkrankeram 04.02.2014 | 16:46
Danke Herz1952, aber ich habe doch noch keinen Antrag gestellt, so müßte doch das Antragsdatum gelten. Wissen Sie zufällig, ob man das irgendwo nachlesen kann. Bin echt verwirrt. Nirgends bekomme ich eine bindende Auskunft. Bin echt schon kurz davor zum Anwalt für Sozialrecht zu gehen
Herz1952am 04.02.2014 | 16:29
Probieren können Sie es. Aber als Rentenbeginn gilt wahrscheinlich der Eintritt der Erwerbsminderung bzw. Erkrankung. Herz1952
Herz1952am 04.02.2014 | 16:58
An Dauerkranker, warten Sie bitte mal ein/zwei Tage ab, ich bin sicher, dass Ihnen darüber der Forumsexperte eine kompetente Antwort geben hat. Wir hatten dieses Thema schon in den letzten Tagen. Meines Wissens zählt der Beginn der Erkrankung, der zur Erwerbsminderung führ. Herz1952
Hannesam 04.02.2014 | 17:07
nachdem sie nicht innerhalb der ersten 3 Monate nach Eintritt der EM einen Antrag gestellt haben und auch keinen Rehaantrag gestellt haben gilt als Antragsdatum das Datum an dem sie die Rente beantragen! Falls sie jedoch vorher eine Reha beantragen gilt dies als Antragsdatum
W*lfgangam 04.02.2014 | 20:09
>aber ich habe doch noch keinen Antrag gestellt, so müßte doch das Antragsdatum gelten. Hallo Dauerkranker, der Versicherungsfall der EM ist medizinisch zu ermitteln und hängt selten vom Antragsdatum ab/Ihrem Willen. Das kann der Tag der ersten Krankschreibung sein, die erste Diagnose, ein Reha-Antragsdatum/Entlassungsdatum, ein einschneidendes Ereignis (Unfall), die med. Begutachtung der DRV, ein Vergleich im Klageverfahren ...alles möglich. Mit dem Antrag ab 01.02.2014 'retten' Sie erstmal gar nichts - da sollten Sie dann noch so 6 Monate warten, um vielleicht Spielraum für den Versicherungsfall zu 'gewinnen'. So lange wartet aber das Arbeitsamt nicht, die werden wenigsten und umgehend eine berufliche Reha-Maßnahme abverlangen, ggf. den eigenen med. Dienst vorschalten und Sie für weniger als 3 Std. tgl. für leistungsfähig erklären, somit nicht mehr vermittelbar -> sprich: EM-Rente ist zu beantragen. Gruß w.
Martha Herzam 05.02.2014 | 23:51
Als ich ausgesteuert wurde musste ich auch zum AA und mich Alos melden, das AA hat mir klar erklärt, dass ich mich gesund schreiben lassen muss sonst kein ALG1. Habe ich so gemacht, Rentenantrag lief seit Juli 2012, Alos Meldung August 2013, das AA hat mich dann aufgefordert einen Antrag auf Wiedereingliederung zu stellen bei der DRV, Antrag wurde genehmigt, Wiedereingliederung nicht gelungen, EM Rente abgelehnt. Es ist leider nicht so einfach als chronisch Kranker, stellen sie sich auf einen längeren Prozess ein. Gruß Martha Herz
Sternsucheram 06.02.2014 | 07:44
Grds. gilt: Der medizinische Dienst d. DRV stellt einen Leistungsfall fest (= Tag, an dem die Erwerbsminderung eingetreten ist). Gleichzeitig wird bestimmt, ob die Rente befristet wird oder als Dauerrente (eher die Ausnahme) geleistet wird. Wird eine Dauerrente festgestellt, beginnt die Rente grds. ab Folgemonat Leistungsfall. Bei einer befristeten Leistung würde die Rentenzahlung erst ab dem 7. Monat nach Eintritt d. EM beginnen. Der Antragsmonat hat nur eine Auswirkung, wenn der Antrag "zu spät" gestellt wird. D.h. wird der Antrag innerhalb 3 Monate nach Beginn d. Rente gestellt, dann beginnt die Rente zum o.g. Zeitpunkt. Liegt die Antragsstellung nicht innerhalb der 3-Monats-Frist kann die Rente erst ab Antragsmonat geleistet werden!!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026