Hallo heikoS.,
bitte melden Sie sich unverzüglich bei Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit mit Wirkung zum Ende der Umschulung arbeitslos. Dort werden dann für Sie geeignete Vermittlungsbemühungen eingeleitet.
Sofern Sie Ihre Umschulung erfolgreich beenden, wird der Rentenversicherungsträger für Sie Anschluss-Übergangsgeld überprüfen, soweit nicht noch ein vorrangiger Anspruch auf Arbeitslosengeld I durch die Agentur für Arbeit besteht.