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Experten-Antwort

Bankgebühr Umschreibung

von Nutzer10.12.2016 | 15:13
1427 Ansichten
7 Antworten

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Hallo, wenn beide Eheleute ein gemeinsames Konto hatten, welches auf Eheleute lief (und Konto ), darf die Bank wegen der Mittelung des Todesfall und Umschreibung auf einen, eine Bearbeitungsgebühr von 20 Euro erheben?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Es handelt sich um ein Forum der gesetzlichen Rentenversicherung - daher erfolgt keine Stellungnahme durch einen Experten. Ggf. kann Ihnen eine Verbraucherzentrale behilflich sein.

MfG

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6 Antworten

Schorscham 10.12.2016 | 15:26
Die Bank meiner Mutter hatte nach dem Tod meines Vaters überhaupt keine Gebühren für die Kontoänderungen verlangt. Deshalb kann das bei anderen Banken aber trotzdem möglich sein. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie ein aktuelles Preisverzeichnis können Sie entweder im Internet oder bei Ihrer Bank einsehen bzw. von Ihrer Bank aushändigen lassen. MfG
Schorscham 10.12.2016 | 15:34
Wie kommen Sie denn darauf, dass das nicht möglich sein soll? Man braucht bestimmt keine Banker-Ausbildung, um auf die AGB zu verweisen zu können, Herr Superschlau!
Rentensputnikam 10.12.2016 | 15:27
Wie kommen Sie darauf, dass Ihnen in einem Rentenforum jemand kompetente Antwort bezüglich Bankgebühren geben kann? Es wäre ratsam sich bei der Bank nach deren Gebührenordnung zu erkundigen! MfG
Rentensputnikam 11.12.2016 | 00:28
@Schorsch: Dann beantworten Sie doch die Frage konkret Herr Besserwisser! Auf die Bank Ihrer Mutter hinzuweisen hilft Nutzer bestimmt nicht.
Nutzeram 11.12.2016 | 08:08
Guten Morgen, danke für die Antworten. In den AGBs ist nichts geregelt. Ich dachte, dass es hier eventuell jemanden gibt, der die gleichen Erfahrungen gemacht hat.
Schorscham 11.12.2016 | 13:54
Dann sehen Sie bitte im Gebührenverzeichnis nach. Wenn dort auch nichts zu finden ist und auch die Bankangestellten nicht plausibel erklären können, warum die Gebühren gerechtfertigt sind, sollten Sie schriftlich widersprechen. Da jede Bank in der Gebührengestaltung frei ist, gibt es keine allgemeingültigen Regelungen. Es muss aber jede Kostenposition im Preisverzeichnis aufgeführt sein. MfG
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