Hallo Paul Lindner,
bitte stellen Sie ggf. einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation) bei Ihrem Rentenversicherungsträger. Es wird dann geprüft, ob Sie aus gesundheitlichen Gründen auf Dauer (mehr als 6 Monate) weiterhin in Ihrem erlernten Beruf bzw. Ihrem überwiegend ausgeübten Tätigkeitsfeld verbleiben können. Sollte dies nicht möglich sein, kämen Leistungen der beruflichen Rehabilitation für Sie in Betracht. Der Reha-Berater würde in Zusammenarbeit mit Ihnen
dann nach geeigneten Alternativen für Ihre weitere berufliche Zukunft suchen.