Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

bank/rente

von alexandros17.05.2007 | 16:31
2437 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
ich möchte hier bitte eine frage stellen, da einige meine kontonr und bankleitzahl mit der dazugehörigen bank haben, ich spreche nicht von meiner filiale bankautomat und geheimzahl. sondern meine frage ist kann der jenige zur bank gehen einen auszahlungsschein ausfüllen und meine rente abheben? vielleicht ist auch ein banker von ihnen darunter und mir gezielt antwort zu erteilen. vielen dank

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Zu diesem Thema kann ich als Nichtbankexperte nichts beitragen, ich hole mein Bargeld am Automaten und tätige meine Überweisungen via Internet. Allerdings stelle ich folgendes fest: ich kenne niemanden aus meinem Umfeld, der bezüglich seines Kontos je Betrügereien zum Opfer gefallen ist, was für mich den Schluss zuläßt, dass die Sicherungsmaßnahmen der Banken durchaus greifen müssen.

12 Antworten

hkham 17.05.2007 | 17:09
Hallo Alexandros, egal wem Ihre Kontonummer bekannt ist, eine Verfügung ist grundsätzlich nur möglich, wenn eine Kontovollmacht vorliegt. Diese kann jeweils im Einzelfall oder bereits bei Kontoeröffnung erteilt werden. Zahlt die Bank ohne gültige Vollmacht aus, ist sie zum Ersatz eines evtl. Schadens verpflichtet. Sollte allerdings eine PIN/TAN, Kennwort oder sonstige Sicherungen vereinbart sein und der Verfügende kennt diese oder verwendet diese am Geldausgabeautomat so haben Sie vermutlich als Kontoinhaber die schlechtere Beweislage, d.h. Sie werden die Verfügung zu vertreten haben und nicht die Bank.
Antoniusam 17.05.2007 | 18:00
Die Bank ist nur zu einer oberflächlichen Überprüfung verpflichtet. Sobald der Auszahlungsschein allem Anschein nach in ordnung ist, DARF die Bank das Geld an den Vorleger auszahlen. Das gilt auch für Schecks und sogar für Einzugsermächtigungen. Jeder der Ihre Kontodaten kennt, kann seine Bank dazu veranlassen, per Lastschrift bestimmte Beträge von Ihrem Konto abbuchen zu lassen. Er braucht noch nicht einmal die von Ihnen unterschriebene Einzugsermächtigung vorzulegen sondern nur darauf hinzuweisen, dass ihm eine entsprechende Ermächtigung vorliegt. Dafür haben Sie das Recht, JEDE Lastschriftabbuchung binnen 6 Wochen ohne Angabe von Gründen und völlig kostenlos zu stornieren. Wenn Sie immer schön Ihre Kontoauszüge vergleichen, brauchen Sie also gar nichts befürchten. Betrüger hat es immer gegeben und wird es auch immer geben.
alexandrosam 17.05.2007 | 17:29
danke für die antwort. aber trotzdem habe ich noch ein bißchen angst. sie meinen bestimmt meine unterschrift oder? aber wer schaut da hin wenn der auszahlungsschein beispielsweise unterschrieben ist egal welche unterschrift ich meine mit meinem namen , kann natürlich nicht gleich sein die unterschrift.oder zeigt das an im computer bei der bank. ich bitte doch noch um antwort. bin schwerkrank u. behindert danke. ich danke ihnen vom herzen. mfg. kann auch schlecht anrufen bin taub.
alexandrosam 17.05.2007 | 18:28
ja was soll man glauben? aber ich kann mir nicht vorstellen das das so einfach ist, wie sie schreiben.
Antoniusam 17.05.2007 | 18:51
.........dann lassen Sie es !
Schiko.am 17.05.2007 | 23:11
Aber lieber antonius, dies kann ich so nicht stehen lassen. Die bank überprüft nicht oberflächlich, sondern ganz ge- nau. Ja wir sind doch nicht in hinterindien. Selbst wenn der nicht abhebungsberechtigte sogar die kontonummer weiß wird es schwer haben unberechtigt geld zu bekommen. Selbst bei vorlage eines sparbuches, obwohl hier 2.000 dem vorleger des buches- ohne prüfung auszuzahlen wären- wird in der regel der personalausweis verlangt.Es ist zwar richtig, das sparbuch ist ein hinkendes inhaberpapier, was besagt, innerhalb der zulässigen auszahlungsgrenze kann ohne überprüfung ausbezahlt werden, wird die vorlage eines ausweises verlangt werden, andere deutungen gehören zur märchenstunde. Auch die darstellung von abbuchungen durch lastschriften ist mangel- haft dargestellt. Natürlich ist richtig, jeder kann abbuchungen bei kenntnis der konto- nummer des zahlungspflichtigen vornehmen. Dies deswegen, weil ja die bank nicht weiss, ober der auf der lastschrift abgedruckte vermerk, „Einzugsermächtigung des Zahlungspflichtigen liegt vor“ tatsächlich stimmt. Um hier betrügereien zu begegnen, besteht die möglichkeit, vorge- legte lastschriften, ohne angaben von gründen zu widersprechen Dies hilft aber nichts, wenn die tagesauszüge nicht regelmässig ab- geholt werden. Soviel ich weiss, werden die auszüge aber jetzt schon von amts wegen bei nichtabholung postalisch zugesandt. Man kann einfach nicht einerseits erklären“ Die bank überprüft ober- flächlich und im gleichen atemzug bei lastschriften erklären“Sie haben nichts zu befürchten . War 46 jahre bei der bank , nicht immer in der registratur beschäftigt, halte solche ausführungen nicht hilfreich.Rufen sie doch einmal bei einer sparkasse an um für eine zahlung die kontonummer des geldempfängers zu erfahren, die auskunft lautet, dies dürfen wir ihnen nicht sagen. Dies mache ich aus gaudi laufend, um falschaussagen am stammtisch widersprechen zu können. Dies können sie mir glauben oder auch nicht. Mit freundlichen Grüßen.
alexandrosam 17.05.2007 | 23:32
ihre antwort ist präzise herr schiko. aber immer noch nicht so durchsichtig für mich. wenn einer meine kontonr. weiß und bank und geht zur bank läßst sich einen auszahlungsschein geben und schreibt zb. 500 euro drauf mit meiner unterschrift die er aber nicht kennt nur meinen namen, wie geht so etwas ist da kein schutz.
Antoniusam 18.05.2007 | 02:07
Die Banken prüfen z.B. äußerst selten, ob die Unterschrift auf dem Auszahlungs-/Überweisungsauftrag oder Scheck tatsächlich mit der des Kontoinhabers idendisch ist. Und muss bei einem Einziehungsauftrag tatsächlich die originale Einzugsermächtigung des Zahlungspflichtigen vorgelegt werden ? In Bayern vielleicht, in NRW jedenfalls nie ! Wer die Kontendaten kennt und die Unterschrift fälscht, kann auch über das Konto verfügen. Dass man sich dabei strafbar macht und leicht zu entlarven ist, ist eine andere Sache. Wozu gibt es wohl sonst die großzügige Regelung, dass Lastschriften binnen sechs Wochen kostenlos und ohne Angabe von Gründen widersprochen werden kann ? MfG
Schiko.am 18.05.2007 | 07:14
Lassen sie sich doch kein "X" vor dem "U´" vormachen. In der regel kennt sie doch der angestellte. Oft folgt der unterschriften vergleich ohne das der kunde dies merkt. Bei personalwechsel kennt sie ein anderer kollege der durch kopfnicken die identität bestägt. Eine weitere sicherheit ist die vereinbarung eines"Kenn- wortes" Im übrigen haftet die bank, wenn die unterschrift gefälscht wurde und nicht der kunde.Wäre ja noch schöner. MfG.
Schiko.am 18.05.2007 | 08:42
Nun herr antonius, bei ihnen scheint mir in sachen kontoverfügung eine "Wurzelbehandlung" notwendig. Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen abbuch- ungsauftrag und lastschriftverfahren. Beim abbuchungsverfahren- in der regel von geschäfts- kunden genützt- liegt der abbuchungsauftrag der bank vor. Hier ändern sich ja laufend die beträge, die bank kann also jederzeit abbuchungen einer lieferfirma zulassen , wenn ein schriftlicher auftrag vorliegt. Das lastschriftverfahren eignet sich für pflichtgebühren wie steuer, versicherungsbeiträge, besonders aber zur bezahlung von vereinsbeiträgen. Natürlich werden bei nichteinlösung gebühren berechnet, nur die hat der zahlungsempfänger zu tragen und nicht der zahlungspflichtige. Die sogenannte einzugsermächtigung liegt nicht bei der bank, vielmehr beim zahlungsempfänger. Automatisch sind also dem kassier eines vereins hunderte von kontonummern bekannt. Die bank hat auch nicht zu prüfen ob der zahlungsempfänger zur lastschrift berechtigt ist. Es kann also tatsächlich jemand unberechtigt die lastschrift verwenden, es muß aber der maschinelle vermerk auf der lastschrift"Einzugsermächtigung des Zahlungspflichtigen liegt dem Zahlungsempfänger vor" ersichtlich sein. Komme zur praxis, sie nennen mir ihre bankverbindung und ich buche 100 €. ab. Um solche handlungen auszuschließen gibt es die sechs wochenfrist für den widerspruch. Wird dies versäumt bleibt nur noch der klageweg . Nenne zur verdeutlichung ein praxisbeispiel. Der kassier der bank- der kunde ein kaminkehrer - war geld knapp, er reichte für 1000 DM. lastschriften ein. Drei tage später hob er 800 DM. ab, obwohl der gutschrifts- betrag erst auf sechs wochen später datiert war, dies wurde übersehen. Innerhalb der sechs wochenfrist wurden alle lastschriften wegen widerspruch rückbelastet, der kaminkehrer war in- zwischen pleite. Der betrag von zweihundert wurden gerettet , der abschreibungsbedarf mit den gebühren in der bilanz viel um 882 DM. höher aus. Fällt mir gerade noch ein, der kunde bzw. der schwindler nennt die kontonummer und den betrag. Der kassier tippt dies maschinell ein, lässt unterschreiben und zahlt aus . Verfügungen mit schecks im privaten bereich sind eher selten. Mit euroscheck und scheckkarte sind kartennummer und unterschriften vergleich brauchbare identifikations mittel. MfG.
Schiko.am 18.05.2007 | 08:45
Bin ja amtsbekannt kein schmuser. Diesmal, herzlichen dank für den eintrag. MfG.
skatam 18.05.2007 | 10:17
alex, am 1. konto räumen und geld unter die matraze.... anton hat recht die banken arbeiten oberflächlich... siehe sendungen in wiso oder monitor usw. schiko verteidigt sein berufstand. daaaa gibt es nichts negatives.. so isssser halt unser WEISSWUSTL skat der offene
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026