Ich bin 66 Jahre alt und möchte zum 01.12.2013 einen Basisrentervertrag abschließen mit sofort beginnender Rente (keine Aufschubzeit). M. E.kann auch unter steuerlichen Gesichtspunkten der Vertrag so gestaltet werden, da ich das 62. Lebensjahr überschritten habe. Ist dies richtig?
Sie wissen aber schon, dass dann die Auszahlungen aus der Basisrente steuerpflichtig werden. Falls Rentenbeginn noch heuer, zu 66%.
Haben Sie wirklich so eine hohe Steuerlast in 2013, dass die Einzahlung sich derart steuermindernd auswirkt?
Wichtig dabei: Sind Sie alleinstehend (dann max. Einzahlung zusammen mit anderen RV-Beiträgen 20.000 EUR) oder verheiratet (dann max. Einzahlung 40.000 EUR, wiederum in der Summe mit anderen RV-Einzahlungen im lfd. Jahr)?
Falls Sie Angehörige haben, bedenken Sie bitte auch, dass in einen Rürup-Vertrag eingezahltes Kapital nicht mehr vererbbar ist, die Rente verfällt mit Ihrem Ableben. Das heißt, ganz unabhängig von der steuerlichen Betrachtung ist so ein Vertrag eine Wette auf ein langes Leben. Rechnen Sie mal durch, wie alt Sie werden müssen, bis zumindest Ihr Beitrag in Form von Renten wieder ausbezahlt ist, schätze mal, ca. 90 Jahre, aber rechnen Sie es bitte selber aus.
Schauen Sie sich bitte auch andere Sparformen an, z.B. private Rentenversicherungen gegen Einmalzahlungen (hier wird von der Rente nur der sog. Ertraganteil besteuert, ist deutlich weniger als bei Rürup), oder auch eine Einzahlung in Rentenfonds mit lang laufendem Auszahlplan (hier Abgeltungssteuer auf Gewinne). Und bedenken Sie bitte immer die Abwägung zwischen Langlebigkeitsrisiko (heißt bei den Versicherungen so) und Verfügbarkeit/Vererbbarkeit des Kapitals.
Rentenversicherungen lohnen sich nur und ausschließlich bei hoher Lebenserwartung. Ansonsten sind 'freie' Anlagen, wie Festgelt, Rentenfonds etc. sinnvoller, aber eben mit dem Risiko, dass das Geld dann im hohen Alter mal verbraucht sein kann. Wahrscheinlich fahren Sie mit einer Kombination aus beiden einigermaßen gut, hängt aber wie gesagt von Ihrer Situation ab (wie gesund sind Sie, wieviel Angehörige haben evtl. einmal Bedarf an einer Hinterbliebenenrente?).
Sie sehen, Fragen über Fragen, und die steuerlichen Aspekte sind sicher nicht der Grund, sich überstürzt für eine Rürup-Rente zu entscheiden.
Wünsche Ihnen alles Gute!
Lieber, sehr geehrter Zukunftsrat,
herzlichen Dank für die umfangreichen und grundlegenden Überlegungen zur Rüruprente. Ich habe sie als sehr hilfreich empfunden.
Nochmals vielen Dank
mike
Hallo mike,
sobald ein Beitrag geflossen ist (z.B. in Form einer Einmalzahlung), ist die Sofortzahlung einer Rürup-Rente möglich. Dabei ist zu beachten, dass es sich um eine Leibrente handelt, die unbegrenzt zu zahlen ist. Ein Auszahlungsplan darf ebenfalls nicht vorliegen.
Sobald diese und die sonstigen Voraussetzungen für eine Rürup-Rente vorliegen, kann die Auszahlung erfolgen.
Steuerliche Auskünfte können von unserer Seite nicht gegeben werden. Ob es sich um eine lohnenswerte Vertragsform für sie handelt, kann von unserer Seite ebenfalls nicht beurteilt werden.
Lieber, sehr geehrter Zukunftsrat,
herzlichen Dank für die umfangreichen und grundlegenden Überlegungen zur Rüruprente. Ich habe sie als sehr hilfreich empfunden.
Nochmals vielen Dank
mike
Lieber Mike,
freut mich zu hören, dass meine Antwort hilfreich war.
Wenn Sie sich noch weiter einlesen wollen, in der Oktober-Ausgabe der 'Finanztest' war ein Bericht über private Rentenversicherungen gegen Einmalbeitrag (Sofortrenten). Da wurde auch diskutiert, dass einige Versicherer Optionen anbieten, wie z.B. teilweise Kapitalrückgewähr an die Angehörigen im Todesfall oder Rentengarantiezeit. Natürlich schmälern solche Optionen die monatl. Rente im Vergleich zu Tarifen ohne solche Extras. Lohnt sich evtl., sich diesen Test noch durchzulesen, bevor Sie sich entscheiden.
Beste Grüße und alles Gute, bleiben Sie lange gesund !!!