Die Deutsche Rentenversicherung informiert wie folgt:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/58220/publicationFile/22770/hinterbliebenenrente_hilfe_in_schweren_zeiten.pdf
Seite 34
Nicht anrechenbare Einkünfte:
Folgende Einkünfte werden nicht angerechnet:
> Erträge aus einer staatlich geförderten zusätzlichen Altersvorsorge („RiesterRente“),
WAS GILT FÜR LEISTUNGEN AUS DER BASISRENTE / RÜRUPRENTE?
Werden diese angerechnet oder nicht angerechnet?