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Experten-Antwort

Basisrente mindert Witwenrente?

von Kraetzer27.12.2011 | 09:15
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Die Deutsche Rentenversicherung informiert wie folgt: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblo… Seite 34 Nicht anrechenbare Einkünfte: Folgende Einkünfte werden nicht angerechnet: > Erträge aus einer staatlich geförderten zusätzlichen Altersvorsorge („RiesterRente“), WAS GILT FÜR LEISTUNGEN AUS DER BASISRENTE / RÜRUPRENTE? Werden diese angerechnet oder nicht angerechnet?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User "Kraetzer",

unser Knut Rasmussen hat die Lage zutreffend beschrieben, hier zur Ergänzung nur noch zur Erläuterung für den Normalfall:

Neufälle sind bei Witwen/Witwerrenten die Fälle mit Tod und Eheschließung ab 01.01.2002

oder

Tod nach 31.12.2001, Eheschließung vor 1.1.2002 und beide Ehegatten nach 1.1.1962 geboren.

Ich hoffe, Ihre Frage ist damit hinreichend klar beantwortet.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Knut Rassmussenam 27.12.2011 | 11:00
Ganz altes Recht - keine Anrechnung altes Recht - keine Anrechnung neues Recht - es wird angerechnet
Kraetzeram 28.12.2011 | 09:59
Ja. Prima wäre es, wenn dies in der Information der DRV - siehe link oben - auch so klar zum Ausdruck kommen würde.
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