Was ist bei der Entscheidung für eine Einmalzahlung in eine Basisrente (Rüruprente) oder die freiwillige Nachentrichtung von Beiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung zu berücksichtigen, wenn die steuerliche Komponente keine Rolle spielt?
Nach einem Versorgungsausgleich wurde mein Rentenkonto mit ca. 14 Punkten belastet. Diese Punkte könnte ich (ganz oder teilweise) zurückerwerben, wobei ein Punkt z. Zt. 6.144,921 € kostet und einen monatlichen Rentenanspruch von z. Zt. 27,20 € begründet.
Davon sind Beiträge zur Kranken- (14/2 + 0,9 = 7,9%) und Pflegeversicherung (1,95%) abzuziehen, d. h. es würden 24,52 € Monatsrente ausgezahlt.
Die Basisrente eines Direktversicherers (incl. 60% Hinterbliebenenrente für meine Ehefrau und Rentenbeginn in 5 Jahren) ergibt für 6.144,921 € eine monatliche garantierte Rente von 26,08 €. Bei höheren Verzinsungen, die aber nicht garantiert werden können, eventuell auch mehr.
Aus meiner derzeitigen Sicht schneidet die gesetzliche Rente mit 24,52 € gegenüber der privaten Basisrente mit garantierten 26,08 € nur geringfügig schlechter ab, bietet dafür aber mehr Sicherheit bei Inflation oder Währungsreform und die Möglichkeit, die Rente (mit Abschlägen) auch schon früher zu beziehen.
Habe ich etwas übersehen, was bei der Entscheidung für eine der beiden Varianten berücksichtigt werden sollte?