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Experten-Antwort

Baujahr 53

von Angelika17.06.2014 | 11:48
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin im Januar 1953 geboren und möchte die Rente für besonder langjährige (45 Jahre) ohne Abschlag für April 2016 beantragen. Ich bin jetzt Hausfrau und war bis Mai 2014 arbeitslos. Zählt meine Arbeitslosigkeit bis März 2014 dazu oder nur die Arbeitslosikeit bis Dezember 2013, da ich im Januar geboren bin.

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Angelika,

den Ausführungen von senf-dazu schliessen wir uns an

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6 Antworten

Klausiam 17.06.2014 | 12:05
Es gibt die Altersrente für langjährig Versicherte und die für besonders langjährig Versicherte. Für diese Renten benötigen Sie 35 oder 45 Versicherungsjahre. Die Altersgrenze hängt von Ihrem Geburtsjahr ab. Altersrente für besonders langjährig Versicherte Wenn Sie 45 Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung, Tätigkeit oder Berücksichtigungszeiten vorweisen können, können Sie die Altersrente bereits mit 65 ohne Abschläge in Anspruch nehmen. Zu den Pflichtbeitragszeiten zählen auch Pflichtbeiträge aus Kindererziehung, nicht erwerbsmäßiger Pflege, Krankengeldbezug sowie Wehr- und Zivildienst. Berücksichtigungszeiten können für die Erziehung eines Kindes bis zu dessen vollendetem 10. Lebensjahr und für Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege von Januar 1992 bis März 1995 angerechnet werden. Zudem werden auch Zeiten aus Minijobs angerechnet. Nicht berücksichtigt werden Pflichtbeiträge, die wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Arbeitslosenhilfe gezahlt wurden, und Zeiten aus einem Versorgungsausgleich sowie aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern. Hinweis Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann nicht vorzeitig in Anspruch genommen werden – auch nicht mit Abschlägen. Noch Fragen? Dann rufen Sie uns an. Altersrente für langjährig Versicherte Wurden Sie vor 1949 geboren, liegt die Altersgrenze bei 65 Jahren. Sie können diese Altersrente aber auch – mit einem Abschlag von 7,2 Prozent – ab 63 in Anspruch nehmen. Wurden Sie zwischen 1949 und 1963 geboren, gilt eine Altersgrenze, die stufenweise steigt. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 liegt sie bei 67. Sie können die Altersrente jedoch auch ab 63 vorzeitig in Anspruch nehmen, allerdings mit einem Abschlag von bis zu 14,4 Prozent. Vertrauensschutzregelung Für einige Geburtsjahrgänge besteht aufgrund von Vertrauensschutzregelungen die Möglichkeit, die Rente sogar schon vor dem vollendeten 63. Lebensjahr zu beziehen. Die vorzeitige Rente können Sie nur mit Abschlägen erhalten. Dazu müssen Sie zwischen 1948 und 1954 geboren sein und vor dem 1. Januar 2007 mit Ihrem Arbeitgeber Altersteilzeitarbeit nach dem Altersteilzeitgesetz vereinbart haben. Für Bergleute besteht auch dann Vertrauensschutz, wenn sie nach 1947 und vor 1964 geboren wurden und Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen haben. Bei der Wartezeit für die Altersrente für langjährig Versicherte werden neben Ihren eigenen Beitragszeiten auch Zeiten aus einem Versorgungsausgleich, aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern, aus Minijobs sowie Anrechnungs- und Berücksichtigungszeiten mitgezählt. Anrechnungszeiten sind Zeiten, in denen Sie aus persönlichen Gründen keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen können, zum Beispiel wegen Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, Schulausbildung und Studium.
senf-dazuam 17.06.2014 | 13:17
Hallo Angelika! Wenn Sie die "Rente ab 63", also die Rente für besonders langjährig Versicherte ab 04/2016 beantragen möchten, dann zählt der Zeitraum von zwei Jahren von dort aus zurück. Zeiten der Arbeitslosigkeit ab dem 01.04.2014 werden dann nicht mehr zur Wartezeit von 45 Jahren gezählt. Also wird bis März noch die Arbeitslosigkeit angerechnet. Wenn dann noch zwei Monate zur Wartezeit fehlen sollten, dann beantragen Sie die Rente ab 06/2016, dann zählen auch April und Mai mit.
Baujahr1954am 17.06.2014 | 15:34
@Klausi, kein Mensch hat etwas davon einen Text zu kopieren und zu präsentieren der schon lange überholt ist. Natürlich zählen zur Rente mit 45 Beitragsjahren Arbeitsslosenzeiten und sogar Zeiten von freiwilliger Beitragszahlung. I
W*lfgangam 17.06.2014 | 22:19
Aber nicht in der Zeit 2 Jahre vor Rentenbeginn.
...grundsätzlich? Hmm, ich lese da was von Ausnahmen im Gesetz, wo die doch mitzählen sollen ;-) Kommt doch eher auf die persönlichen Umstände an, als das man diese Zeiten von vorneherein erst mal auszuklammern meint, individuelle Klärung ist hier unerlässlich! Gruß w.
DarkKnightRVam 18.06.2014 | 15:20
Hallo Angelika, falls noch Zeiten fehlen sollten, könnten Sie einen Minijob ausüben!! Wieviel Monate haben Sie denn?? 8-)
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