Hallo Angelika,
den Ausführungen von senf-dazu schliessen wir uns an
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Hallo Angelika,
den Ausführungen von senf-dazu schliessen wir uns an
Aber nicht in der Zeit 2 Jahre vor Rentenbeginn....grundsätzlich? Hmm, ich lese da was von Ausnahmen im Gesetz, wo die doch mitzählen sollen ;-) Kommt doch eher auf die persönlichen Umstände an, als das man diese Zeiten von vorneherein erst mal auszuklammern meint, individuelle Klärung ist hier unerlässlich! Gruß w.
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