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bauriester

von 1958mirek31.03.2009 | 18:37
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3 Antworten

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Habe 2003 ein Haus gekauft.Mein Baufinanzberater sagt mir jetzt,daß ich mit Bauriester das Haus abbezahlen kann.Ist es möglich? 1958Mirek

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Der Altersvorsorge-Eigenheimbetrag wurde durch das Eigenheimrentengesetz ab dem 01.01.2008 neu geregelt.

Anbieter von Altersvorsorgeverträgen waren bisher Lebensversicherungsunternehmen, Kreditinstitute und Kapitalanlagegesellschaften. Seit 01.01.2008 sind die Bausparkassen und Genossenschaften neu hinzu gekommen. .

Seit 01.01.2008 können somit auch Tilgungsleistungen zugunsten eines auf den eigenen Namen lautenden zertifizierten Vertrags oder Beiträge zugunsten eines zertifizierten Altersvorsorgevertrags, die zur Tilgung eines im Rahmen des Altersvorsorgevertrages abgeschlossenen Darlehns abgetreten wurden berücksichtigt werden, allerdings nur wenn das Darlehn für eine nach dem 31.12.2007 vorgenommene wohnungswirtschaftliche Verwendung im Sinne von § 92 a Abs.1 Satz 1 EStG eingesetzt wurde.

2 Antworten

Heinericham 01.04.2009 | 10:09
Es isr seit diesem Jahr möglich mit den Riesterzulagen ein Haus entsprechend zu finanzieren bzw. die Kredite zu tilgen. Zur zeit sind viele Anbieter dabei entsprechende Angebort zu entwickel. Ein paar Anbieter haben entsprechende Produkte bereits fertig. Sollten Sie bereits einen laufenden Riestervertrag haben, os kann auch dieser "Umgeschrieben" werden. Was das jedoch an Kosten verursacht bzw. wann das überhaupt möglich ist sollten Sie in diesem Fall Ihre Riestergesellschaft fragen. MfG
Nixam 01.04.2009 | 19:38
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