Die Wohnungsbauprämie erhalten Sie, wenn Sie
· das 16. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz im Inland haben
· begünstigte Bausparaufwendungen leisten
· Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen 25.600 Euro (Single) bzw. 51.200 Euro (verheiratet) nicht überschreitet.
Begünstigt werden Aufwendungen je Kalenderjahr bis zu einem Höchstbetrag von 512 Euro bei Alleinstehenden und 1.024 Euro bei Ehegatten. Die Wohnungsbauprämie beträgt 8,8 Prozent auf die geleisteten Einzahlungen.
Weitere Voraussetzung für die Gewährung ist, dass die Bausparmittel nicht vor Ablauf von sieben Jahren verwendet werden.
Zur Zeit ist in einem Gesetzentwurf der Bundesregierung geplant, dass die Wohnungbauprämie nur zur wohnwirtschaftlichen Verwendung genutzt werden darf