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Experten-Antwort

baV Altersvorsorge Auszahlung Pensionskasse (Altvertrag aus 2003)

von Domus300013.02.2022 | 11:17
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4 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, auf Ihrer Seite unter der Ruprik steht: Regeln für Altverträge bei Pensionskassen (vor 2004 abgeschlossen) Für Altverträge, die vor 2004 abgeschlossen wurden, gelten andere Steuerregeln in der Einzahlungsphase: Auf Beiträge bis zu einer Höhe von 1752 Euro pro Jahr werden Steuern in Höhe von 20 Prozent erhoben. Mit Kirchensteuer ergibt sich ein Gesamtsteuersatz von etwa 21,5 Prozent. Die Einzahlungen aus Urlaubs- oder Weihnachtsgeld werden pauschal versteuert und sind sozialversicherungsfrei. Wird das angesparte Kapital später auf einmal ausbezahlt, bleibt es steuerfrei. Wenn es als monatliche Rente gezahlt wird, wird der Ertragsanteil versteuert, also der Teil des Kapitals, der im Laufe der Jahre durch die Zinsen entstanden ist. Gilt diese Auskunft nur für private Verträge (analog einer privaten Lebensversicherung) ? Gilt die Auskunft für eine Entgeltumwandlung ? Mit freundlichen Grüßen Ulrich

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Domus3000,

Wir schließen uns der Antwort von "siehe hier" an. Die Rentenversicherungsträger haben im Rahmen der zusätzlichen Altersvorsorge lediglich eine Wegweiserfunktion. In diversen Broschüren der Deutschen Rentenversicherung oder auf Internetseiten zur Altersvorsorge, an denen die deutsche Rentenversicherung beteiligt ist, werden auch Hinweise auf steuerrechtliche Angelegenheiten gegeben, die rechtlich abgesichert sind. Eine Beratung oder Stellungnahme darüber hinaus in steuerrechtlichen Angelegenheiten kann in diesem Forum leider nicht erfolgen.

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3 Antworten

Siehe hieram 13.02.2022 | 11:51
Hallo Domus3000/Ulrich, die 'allgemeinen Hinweise', die Sie in dem Beitrag gelesen haben sind sicher ganz interessant, aber eben 'nur allgemein'. Sie sollten sich also besser bei dem Anbieter, bei dem Sie Ihre Entgeltumwandlung (?)/Ihre Einzahlung in eine Pensions- oder Betriebskasse angelegt haben, über Ihre Vertragsinhalte aufklären lassen. Dort kann Ihnen dann auch passgenau mitgeteilt werden, wie hoch der zu versteuernde Anteil sein wird. Wie hoch dann der daraus resultierende 'Steuersatz in %' sein wird, hängt von Ihren anderen Einnahmen ab und wird dann nach Abgabe Ihrer Steuererklärung festgesetzt. Hier im Forum kann man Ihnen dazu nicht weiteres sagen außer ebenfalls nur etwas allgemeines, das hilft Ihnen aber nicht. Einen schönen Sonntag!
Ulricham 13.02.2022 | 17:40
Die Frage die ich mir gestellt habe, sind die Hintergründe, die zu diesen "allgemeinen Hinweisen" geführt haben. Was soll dann die Veröffentlichung dieser "allgemeinen Hinweise" beim Leser in diesem Forum bewirken ? Das ist doch eine klare Aussage, die dann im Forum auch von den "sogenannten Fachleuten" untermauert werden können sollte. Sonst sind solche Aussagen nicht weiterführend und überflüssig. Das man sich direkt an den Anbieter wenden kann, ist doch selbstverständlich, und bedarf keines Hinweises. Aber man möchte ja von den "Fachleuten" dieses Forums eine Zweitauskunft haben. MfG Ulrich quote=383367]Hallo Domus3000/Ulrich, die 'allgemeinen Hinweise', die Sie in dem Beitrag gelesen haben sind sicher ganz interessant, aber eben 'nur allgemein'. Sie sollten sich also besser bei dem Anbieter, bei dem Sie Ihre Entgeltumwandlung (?)/Ihre Einzahlung in eine Pensions- oder Betriebskasse angelegt haben, über Ihre Vertragsinhalte aufklären lassen. Dort kann Ihnen dann auch passgenau mitgeteilt werden, wie hoch der zu versteuernde Anteil sein wird. Wie hoch dann der daraus resultierende 'Steuersatz in %' sein wird, hängt von Ihren anderen Einnahmen ab und wird dann nach Abgabe Ihrer Steuererklärung festgesetzt. Hier im Forum kann man Ihnen dazu nicht weiteres sagen außer ebenfalls nur etwas allgemeines, das hilft Ihnen aber nicht. Einen schönen Sonntag!
Siehe hieram 13.02.2022 | 18:24
nunja, bereits in den Hinweisen zu diesem Forum steht "Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen." Und ja, prinzipiell gelten die im Beitrag gemachten Hinweise zur Versteuerung auch für Entgeltumwandlung. Was da ja auch schon steht. Aber wie dann in Ihrem Fall eine Einmalauszahlung oder eine Rente aus dieser Versicherung versteuert wird, kann hier nicht beurteilt werden. Denn selbst wenn 'nur' der Ertragsanteil versteuert wird, hängt der Steuersatz zur Versteuerung dieses Anteils von Ihren sonstigen Einkünften ab. Und deshalb sind Sie mit Ihrer Frage in einem Forum für 'Steuer' einfach besser aufgehoben, als in einem Rentenforum. Oder Sie wenden sich an einen Steuerberater oder steuerberatende Vereine oder an das Finanzamt direkt, und erhalten dann dort die gewünschte 'zweite Meinung'.
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