Hallo Ulrike Schulte,
auf eine Altersrente wird die betriebliche Altersversorgung (Betriebsrente) nicht angerechnet.
Bei Hinterbliebenenrenten nach neuem Recht erfolgt hingegen eine teilweise Anrechnung der Betriebsrente (von der Brutto-Betriebsrente wird ein bestimmter Prozentsatz abgezogen, um einen pauschalisierten Nettobetrag zu ermitteln. Der abzuziehende Prozentsatz richtet sich danach, wie die Betriebsrente zu versteuern ist).