Ist das richtig, dass die. BAV-Rente voll auf die gesetzliche Rente angerechnet wird?
Nein, das ist nicht richtig.
Allenfalls bei einer Witwen/r-rente könnte ein eigener Anspruch der Witwe bzw. des Witwers zu einer (40%igen) Anrechnung führen.
Nein, zur Zeit noch nicht.
Allerdings zahlst du von deiner BAV als gesesetzlich Krankenversicherter nicht nur Steuern, sondern auch volle Sozialversicherungsbeiträge, also Krankenversicherung und Pflegeversicherung.
Das sind aktuell ca. 18 %.
Bei deiner gesetzlichen Rente sind es nur ca. 9 %. Du zahlst also bei der BAV nicht nur den Arbeitnehmeranteil, sondern auch den Arbeitgeberanteil.
Man sollte also genau nachrechnen, ob sich eine BAV für einen lohnt. Insbesondere, wenn der Arbeitgeber nichts dazugibt.
Auch wenn man öfter wechselt bzw. den Arbeitgeber wechseln muß, kann das zu Lasten der Rentabilität gehen. Denn nicht jeder Arbeitgeber übernimmt deine alte BAV, auch wenn er das formell müßte.
Bei der Betrieblichen Altersvorsorge ist vorsicht geboten.
Wenn der Staat Geld für seine gesetzlichen Krankenkassen braucht, kassiert er die Betriebsrentner mit zusätzlichen Krankenkassenbeiträgen ab. Betriebsrentner zahlen auf ihre Betriebsrente nicht nur ihren Arbeitnehmeranteil, sondern auch den Arbeitgeberanteil.
Selbst dann, wenn der Vertrag mit der Betrieblichen Altersvorsorge schon lange besteht. Es gibt da keinen Vertrauenschutz. Der Staat nimmt den Eingriff auch rückwirkend vor.
Viele Betriebsrentner haben sich in dem Verein der Direktversicherungsgeschädigten schon zusammengeschlossen, um gegen diese Vorgehensweise zu protestieren.
Bisher in jeder Hinsicht erfolglos. Betriebsrentner sind in der Anzahl zu wenig, als daß sie politisch eine Bedeutung hätten. Die Parteien lassen die Betriebsrentner links liegen.
Liebe Frau Perlenbacher.
Eine kleine Korrektur! Die aktuellen Beiträge zur KV und PV betragen in der gesetzlichen RV durchschnittlich 11% der Rentenhöhe und nicht 9%!
Im Grunde bzw. in rein wirtschaftlicher Betrachtungsweise ist das linke Tasche, rechte Tasche.
Man rechnet die BAV nicht auf die gesetzliche Rente an, dafür kürzt man die BAV aber entsprechend mehr.
Liebe Frau Perlenbacher.
Eine kleine Korrektur! Die aktuellen Beiträge zur KV und PV betragen in der gesetzlichen RV durchschnittlich 11% der Rentenhöhe und nicht 9%!
Richtig, Rentensputnik. Nicht zuletzt wegen des Zusatzbeitrags den die Krankenkassen jetzt erheben.
Hallo Ulrike Schulte,
auf eine Altersrente wird die betriebliche Altersversorgung (Betriebsrente) nicht angerechnet.
Bei Hinterbliebenenrenten nach neuem Recht erfolgt hingegen eine teilweise Anrechnung der Betriebsrente (von der Brutto-Betriebsrente wird ein bestimmter Prozentsatz abgezogen, um einen pauschalisierten Nettobetrag zu ermitteln. Der abzuziehende Prozentsatz richtet sich danach, wie die Betriebsrente zu versteuern ist).
Ich beziehe sowohl gesetzl. Rente wie auch Betriebsrente. Die Auszahlung beider Renten erfolgt monatlich . Im Falle meines Ablebens bekommt meine Frau 60% der jeweiligen Rente als Hinterbliebenenrente. Was könnte hier zu einer Anrechnung führen ?
Wenn der Staat Geld für seine gesetzlichen Krankenkassen braucht, kassiert er die Betriebsrentner mit zusätzlichen Krankenkassenbeiträgen ab. Betriebsrentner zahlen auf ihre Betriebsrente nicht nur ihren Arbeitnehmeranteil, sondern auch den Arbeitgeberanteil.
Selbst dann, wenn der Vertrag mit der Betrieblichen Altersvorsorge schon lange besteht. Es gibt da keinen Vertrauenschutz. Der Staat nimmt den Eingriff auch rückwirkend vor.
Viele Betriebsrentner haben sich in dem Verein der Direktversicherungsgeschädigten schon zusammengeschlossen, um gegen diese Vorgehensweise zu protestieren.
Bisher in jeder Hinsicht erfolglos. Betriebsrentner sind in der Anzahl zu wenig, als daß sie politisch eine Bedeutung hätten. Die Parteien lassen die Betriebsrentner links liegen.
ich gehe im kommenden Februar in Rente und habe am Dienstag einen Termin für meinen Rentenantrag.
Ich erhalte seit August 2014 Witwenrente, die mir aber gekürzt wird, da ich selbst zuviel verdiene. Ich erhalte ab Februar auch eine Betriebsrente, in die aber voll von der Firma eingezahlt worden ist.
Jetzt habe ich gelesen, daß mir eventuell die Betriebsrente gekürzt wird, da ich eigene Rente, Witwenrente und eine Betriebsrente erhalten werde.
Ich habe mein Leben lang dafür gearbeitet und viel Steuern gezahlt, ich werde weiter einiges an Einkommensteuer zahlen müssen, aber daß mir die Renten gekürzt werden, und ich das versteuerte Geld noch einmal wieder versteuern muß, ist ein Disaster.
Wir schon kommentiert, ist leider die Gruppe dieser Rentner so klein, daß sich die Bundesregierung dafür nicht interessiert und ihre Einnahmequellen von sich aus auch nicht versiegen läßt. Allerdings werden die Renten ja in Zukunft progressiv immer höher besteuert (also der Freibetrag sinkt) und das ist dann auch für die, die schlechter gestellt sind, ein Disaster. Auf der einen Seite sind die Rentenbeiträge gesenkt worden und auf der anderen werden Renten immer höher besteuert, das macht keinen Sinn, man möchte doch im Alter seinen Lebensstandard so weit wie möglich beibehalten.
Ich habe mich jetzt bei Instagram und Facebook angemeldet und werde versuchen diese Thema zu publizieren und hoffe dann auf genügend Followern. Vielleicht kann man ja etwas bewirken??