Hallo Pepe,
auch nach meiner Einschätzung sollte die von Ihnen dargestellte Variante möglich sein (siehe auch § 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV - http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Gt.do?f=G_SVEV_1G1). Folge: Es verbleibt beim Minijob und der Zuständigkeit der Minijob-Zentrale.