Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

bAV-Kapitalabfindung - Steuern und Sozialvers.

von Edmidt29.09.2012 | 01:40
4061 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Mein Arbeitgeber hat von 2002 bis 2008 Teile meines Bruttolohnes im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung (bVA) in eine Pensionskasse eingezahlt. Ab Juli 2015 werde ich "Altersruhegeld für langjährig Versicherte" beziehen und möchte mir dann das bVA-Kapital (ca. 20.000,- €) in einem Betrag auszahlen lassen. 1. Ist es sinnvoll und möglich die Auszahlung in 2016 zu verschieben, weil mein Steuersatz dann bei ausschließlichem Rentenbezug niedriger ist? 2. Wieviel Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fallen voraussichtlich an?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Edmidt,

ob eine Verschiebung der Auszahlung möglich ist, sollten Sie direkt mit Ihrer zuständigen Pensionskasse abklären. Hinsichtlich der Höhe der zu zahlenden Steuern und Krankenversicherungsbeiträge kann ich Sie leider auch nur an Ihr Finanzamt/Ihren Steuerberater bzw. Ihre zuständige Krankenkasse verweisen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Leidensgenosseam 29.09.2012 | 09:07
Steuern--- kann heute niemand genau sagen, wird von Ihrem gesamten Einkommen in diesem Jahr abhängen GKV --- normaler üblicher VOLLER Satz, Gesamtbetrag verteilt auf 10 Jahre, monatliche Zahlung Kurz: So werden diejenigen, die selbst zusätzliche Altersvorsorge betreiben, von diesem Staat besch----!
Edmidtam 29.09.2012 | 11:15
Ich würde den Sozialversicherungsbeitrag lieber in einem Betrag von der Kapitalabfindung bezahlen und nicht monatlich über zehn Jahre verteilt. Ist das möglich?
Leidensgenosseam 30.09.2012 | 09:52
Soweit ich weiß, nein, denn es gibt ja VORSCHRIFTEN und Gesetze, an die man sich halten muß ( mögen die noch so besch--- sein). Aber das können Sie am besten mit Ihrer Krankenkasse direkt abklären, vielleicht sind die damit einverstanden. Aber ---- wollen Sie denn wirklich diesen unersättlichen Geiern über € 3000 auf einen Schlag in den Rachen werfen ??? Von dem Geld, das Sie sich über die Jahre hinweg für Ihre Altersvorsorge abgespart haben? Aufgrund eines Gesetzes, das eigentlich einen staatlich legitimierten Rechtsbruch darstellt ? Ich würde mir das gut überlegen.
Edmidtam 30.09.2012 | 12:33
Naja, hätte ich's nicht angespart, wären mir ja auch ca. 30 % Steuern und 20% Sozialversicherungsbeitrag abgezogen worden. Von den 20.000,- € hätte ich ja auch nur 10.000,- € ausgezahlt bekommen. Jedenfalls möchte ich die Angelegenheit mit Auszahlung gerne vollständig erledigt haben. - Von den staatlich geförderten "Produkten" halte ich inzwischen auch nicht mehr viel. Gefördert werden in erster Linie wohl Versicherungen und Banken.
Schießl Konradam 06.10.2012 | 10:28
Zitat von Edmidt anzeigenausblenden
Muß doch nachhaken, bezüglich Kranken/Pfl. Versicherung gibte es ja klare Anweisungen. Zu den AN. Satz von 10,15% kommt noch der Anteil, den sonst üblich die Rentenkasse oder der Arbeitgeber bezahlt hinzu, derzeit 7,3%, bei der Pflegeversicherung wenn kinderlos 0,25 %. Gehe mal von 10,15 + 7,3, also 17,45% aus. Eben monatlich auf Basis einer monatlichen Zahlung der Zusatzrente, Auszahlung in einer Summe aufgeteilt fiktiv auf 10 Jahre verteilt. Bei 100.000 Auszahlung sind es dann 10.000 und die monatliche Verrechnung von 833,33 ein Mehrbetrag- 17,45% ) ein Mehrbetrag von 145,42 monatlicher Beitrag. Insgesamt bis höchstens 3.825 Bemessungsgrenze. Bei der Steuer dagegen, gilt nicht die 50% Be- st euerung sinngemäß ab 2005, vielmehr die Ertragsanteilbesteuerung sogar verbessert gegenüber bis 2004. Maßgebend das Lebensalter bei Auszahlung, mit 65 Jahren 18%, mit 64 Jahren 19%, mit 66 17%, usw. Hoffentlich habe ich auch nicht Sie verwirrt?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026