Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

BAV Steuern, Sozialabgaben etc.

von rommi03.07.2020 | 23:29
75 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo Experten, ich habe eine Frage - da ich bald in Rente gehe. Ich habe bei meinem vorletzten Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge in Höhe von 22.106 Euro erworben. Jetzt habe ich zwei Möglichkeiten - entweder mir die baV verrenten oder mir als Einmalbetrag auszahlen zu lassen. Bei Verrentung bekomme ich 105 Euro pro Monat, bei einer Einmalzahlung 22.106 Euro ausbezahlt. Jetzt habe ich eine Frage zur Einmalzahlung. Wisst Ihr wie hoch in meinem Fall die Abzüge wären - also was ich ca. Netto zu erwarten hätte? Ich bin 62, alleinstehend, geschieden und meine Rente würde dann - laut Renteninformation - ca. 1090 Euro betragen. Die bav wurde damals von meinen Arbeitgeber von 1999 bis 2008 für mich angespart, bis ich dann aus dem Betrieb ausgeschieden bin. Ich habe schon im Internet gesucht, aber irgendwie noch nicht verstanden was ich ca. netto bekommen würde. Beste Grüße, rommi

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 06.07.2020 | 09:56

Hallo rommi ,

ich schließe mich der Antwort von "von Siehe hier" an. Es ist doch eine komplexe Fragestellung , daher sollten alle beteiligten Stellen , Krankenkasse , sowie Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein , die Versicherung ( bAV ) und ggf. der RV - Träger mit einbezogen werden.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Siehe hieram 04.07.2020 | 06:42
Hallo Rommi, hier im Rentenforum können lediglich ein paar allgemeine Informationen zu steuerlichen Fragen gegeben werden (wie z. B. auch auf der Seite "Rente - Rentenbesteuerung") Somit sollten Sie sich an einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein wenden. Auch wenn beides kostenpflichtig ist, dürfte sich die Investition lohnen, da es doch einige Feinheiten zu beachten gibt. Vielleicht haben Sie die Möglichkeit, vorab bei Ihrer Versicherung die konkreten Beträge zu erfahren aufgeteilt nach Gesamtbetrag und Ertragsanteil, denn nur der Ertragsanteil wäre zu versteuern. Beachten sollten Sie auch, dass die BaV evtl. krankenversicherungspflichtig ist. Bei einer monatlichen Zahlung von 105,00 EUR liegen Sie unter dem Freibetrag von aktuell 159,25. Somit würden hier keine KV/PV-Beiträge anfallen. Bei einer Kapitalauszahlung (22.106 EUR) wird der Betrag auf auf 10 Jahre verteilt. Somit ergäbe sich rechnerisch ein monatlicher Betrag von 184,22 EUR und die Differenz zum Freibetrag wäre KV/PV-pflichtig. Wie das im Einzelnen abgewickelt wird, können Sie rechtsicher bei Ihrer Krankenkasse erfragen. Da Sie schreiben, Sie sind 62 und können bald in Rente gehen, gehe ich davon aus, dass Sie dann die Rente "mit 63" für langjährig Versicherte beantragen wollen (35 Jahre mit Abschlag 10,8 % - ab 2021) oder haben Sie dann bis zu Ihrem Geburtstag im Jahr 2022 45 Jahre erreicht und können die Rente für besonders langjährig Versicherte (ohne Abschlag) in Anspruch nehmen? In beiden Fällen sollten Sie sich nochmals erkundigen, ob Ihr BaV-Vertrag dann tatsächlich schon auch ausbezahlt wird (Es könnte eine Einschränkung geben 'erst bei Regelaltersrente'). Bezüglich der Rentenhöhe laut RentenINFORMATION sollten Sie sich außerdem mit Ihrer zuständigen Rentenversicherung in Verbindung setzen und dort beraten lassen. Ist in diesem Betrag z. B. schon der Versorgungsausgleich mit berücksichtigt? Sie können sich auch online eine RentenAUSKUNFT anfordern, da haben Sie dann vorab ziemlich genaue Zahlen und können sich auf zu klärende Fragen vorbereiten. https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/ Grundsätzlich ist dann auch die Rente zum Teil steuerpflichtig. Im Jahr 2020 beträgt der steuerpflichtige Anteil 80% und steigt pro Jahr um 1% (Wenn Sie in 2021 in Rente gehen, wären es dann 81% - für Sie bleibt es dann aber dabei). Zumindest müssen Sie erst einmal eine Steuererklärung abgeben. Ob tatsächlich dann Steuer zu bezahlen ist, hängt von Ihren persönlichen Umständen/Einkünften ab und kann auch vom StB oder LStHV beantwortet werden. Alles Gute!
Klugpuperam 04.07.2020 | 06:27
Von einer Betriebsrente gehen ggf. Kranken- und Pflegeversicherung sowie Steuern ab. Somit wären Krankenkasse und Finanzamt zu befragen. Alternativ könnte man einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe aufsuchen. Steuerberatung kann hier nicht stattfinden.
rommiam 04.07.2020 | 10:56
Ich sehe schon das ist gar nicht so einfach zu beantworten - bei all den Eventualitäten und ich werde mich mal mit meiner Versicherung und evtl einem Berater in Verbindung setzen für genaue Zahlen. Ihr habt mir trotzdem sehr weitergeholfen. Lieben Dank an Alle für die Infos!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026