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Experten-Antwort

bAV und Gesetzliche Rente

von Hans08.01.2021 | 10:23
130 Ansichten
6 Antworten

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Hallo, auch wenn das Thema bAV hier eher weniger hergehört, möchte ist es trotzdem mal versuchen. Bei der bAV hat man das Problem, diese (in den allermeisten Fällen) erst ausgezahlt zu bekommen, wenn man eine gesetzliche Vollrente bezieht. Um da nun schon früher heranzukommen, wäre da nicht folg. Weg möglich? Vollrente (z.B. mit 63) beantragen, danach Auszahlung bAV beantragen. Nach bAV-Auszahlung wieder zurück in die Teilrente, von z.B. 10% oder höher gehen. Das dürfte doch ein gangbarer Wegs sein, oder? Danke.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hans,

bitte informieren Sie sich über die verschiedenen Möglichkeiten direkt beim Träger der betrieblichen Altersvorsorge. Die Betriebsrente könnte beim Wechsel von der Voll- in die Teilrente theoretisch auch nachträglich wegfallen.

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5 Antworten

Ältesteram 08.01.2021 | 10:30
Das ist genau der richtige Weg.
Siehe hieram 08.01.2021 | 10:45
Ihre Idee hört sich gut an. Könnte aber daran scheitern, dass die Konditionen der für Sie zuständigen bAV anderes sagen. Auch dort ist das Thema 'Flexirente' ja nicht einfach vorbei gegangen... Also schauen Sie besser noch in Ihren Vertrag bzw. wenden sich doch an den zuständigen Anbieter.
Hansam 08.01.2021 | 11:36
Ich meinte das jetzt als Auszahlung der Gesamtsumme, nicht als monatliche Rente. Und wenn's dann ausgezahlt ist, wird man es doch kaum "wieder haben wollen". ]
Ballufam 08.01.2021 | 17:25
Hallo Hans, wenn Du die Möglichkeit der Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach 45 Jahren hast, gibst Du jedoch die Möglichkeit des Bezuges dieser Rente durch eine vorherige Teilrente ab. Also: vorher gut durchrechnen lassen.
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