Hallo,
auch wenn das Thema bAV hier eher weniger hergehört, möchte ist es trotzdem mal versuchen. Bei der bAV hat man das Problem, diese (in den allermeisten Fällen) erst ausgezahlt zu bekommen, wenn man eine gesetzliche Vollrente bezieht. Um da nun schon früher heranzukommen, wäre da nicht folg. Weg möglich?
Vollrente (z.B. mit 63) beantragen, danach Auszahlung bAV beantragen. Nach bAV-Auszahlung wieder zurück in die Teilrente, von z.B. 10% oder höher gehen. Das dürfte doch ein gangbarer Wegs sein, oder?
Danke.
Das ist genau der richtige Weg.
Ihre Idee hört sich gut an. Könnte aber daran scheitern, dass die Konditionen der für Sie zuständigen bAV anderes sagen.
Auch dort ist das Thema 'Flexirente' ja nicht einfach vorbei gegangen...
Also schauen Sie besser noch in Ihren Vertrag bzw. wenden sich doch an den zuständigen Anbieter.
Ich meinte das jetzt als Auszahlung der Gesamtsumme, nicht als monatliche Rente. Und wenn's dann ausgezahlt ist, wird man es doch kaum "wieder haben wollen". ]
Mutmaßungen! Eine verbindliche Antwort erhalten Sie nur von der bAV.
auch wenn das Thema bAV hier eher weniger hergehört, möchte ist es trotzdem mal versuchen. Bei der bAV hat man das Problem, diese (in den allermeisten Fällen) erst ausgezahlt zu bekommen, wenn man eine gesetzliche Vollrente bezieht. Um da nun schon früher heranzukommen, wäre da nicht folg. Weg möglich?
Vollrente (z.B. mit 63) beantragen, danach Auszahlung bAV beantragen. Nach bAV-Auszahlung wieder zurück in die Teilrente, von z.B. 10% oder höher gehen. Das dürfte doch ein gangbarer Wegs sein, oder?
Danke.
Hallo Hans,
wenn Du die Möglichkeit der Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach 45 Jahren hast, gibst Du jedoch die Möglichkeit des Bezuges dieser Rente durch eine vorherige Teilrente ab.
Also: vorher gut durchrechnen lassen.