Hallo Tim Toll,
Nach § 30f Abs. 2 BetrAVG bleiben betriebliche Altersversorgungsanwartschaften auch erhalten, wenn die Zusage nach dem 31.12.2000 und vor dem 01.01.2009 erfolgte, wenn das Arbeitsverhältnis vor Eintritt des Versorgungsfalles, jedoch nach dem 30. Lebensjahr endet.
Da dies bei Ihnen der Fall zu sein scheint, müsste der Leistungsplan ihres Unternehmens der aktuellen Rechtslage angepasst werden.
Setzen Sie sich ggfs. mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung und weisen Sie Ihn auf die geltende Rechtslage hin.
Den § 30f BetrAVG können Sie unter folgendem Link aufrufen:
http://www.gesetze-im-internet.de/betravg/__30f.html