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BBG in bAV

von Tina23.03.2010 | 07:25
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, zusätzl. zu den 4% BBG (2640€ 2010) können 1800€ steuerfrei in eine bAV eingebracht werden, jedoch nachgelagert besteuert. Sozialabgaben vorgelagert, UND nochmals nachgelagert, da keine Unterscheidung beim Gesetzgeber aus welcher Quelle die Umwandlung erfolgt ist. Wo ist da der Anreiz für den Arbeitnehmer weitere 1800€ einzubringen? kann man simulieren/berechnen, ob es ein Vorteil ist?

3 Antworten

Gagaam 23.03.2010 | 07:49
Hallo, also der Anreiz liegt darin,wenn Sie den Ggaga mit dem BufO doppelt nehmen und dann durch den HappA simulieren bekommen Sie genau den Lolo heraus den Sie nach 30 Jahren Bubu dann erhalten.Sie können aber auch einen Zafa Tu einbringen um an einen TüVu zukommen.Kostet dann allerdings mehr als 1.800,00 Euro.Dafür haben Sie dann aber die Gewissheit,daß Sie nach der simulierten Einzahlzeit unter Einbringung es Zaff gleich an den Anreiz des Bubu kommen. Gruss
Gagaam 23.03.2010 | 10:25
Liebe Tina, man kann dem User andjessi nur zustimmen geben.Wandeln Sie wandeln Sie!Wollen Sie im Alter noch beweglich bleiben dann wandeln Sie.Die BBG (zu Deutsch Basketball-Gemeinschaft wird Ihnen einen geeigneten Bubu anbieten können.Sollten Sie jedoch im Alter verarmen haben Sie keine Anspruch auf Gaga.Nur die PKV macht sich dann im Zuff Le noch bemerkbar.Aber auch nut tendenziell.Daher rechtzeitig wandeln. Gruss
andjessiam 23.03.2010 | 10:14
"Wo ist da der Anreiz für den Arbeitnehmer weitere 1800€ einzubringen?" Für GKV-Versicherte lohnt sich dies in der Tat nur, wenn die Steuerersparnis im Alter höher ist, als die zu erwartende Sozialabgabenlast. Das ist tendenziell dann der Fall, wenn man heute ein hohes Einkommen hat, aber keine hohen Einnahmen im Alter erwartet. Verdient man über der BBG oder/und ist in der PKV lohnt es sich eigentlich immer die 1.800,- EUr zusätzlich zu wandeln.
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