Hallo Nurmalso,
wie in entsprechenden Fallkonstellationen zu verfahren ist, regelt der § 22 SGB IV (s.Link)
http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB4_22R3
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Hallo Nurmalso,
wie in entsprechenden Fallkonstellationen zu verfahren ist, regelt der § 22 SGB IV (s.Link)
http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB4_22R3
Das halte ich für falsch. Der Minijobber mit nur AG Anteil bekommt das genauso in Top bei der Rentenberechnung.BBG + Minijob ohne Eigenbeitrag geht parallel BBG + Minijob mit Eigenbeitrag geht nicht so problemlos, hier wird jeweils im Verhältnis gekürzt, bis zusammen die BBG wieder erreicht wird....da bei Erreichen der BBG + nur AG-RV-Beitrag aus Minijob bereits eine Überschreitung vorliegt, ist auch hier eine 'quasi Begrenzung' vorzunehmen – keine Zuschlags-EP. Insofern bringt weder der versicherungspflichtige wie der versicherungsfreie Minijob irgendeinen Mehrgewinn. Sollte der Hauptjob allerdings - aus welchem Grund auch immer – enden, besteht die Pflichtversicherung aus diesem Minijob weiter und könnte Rentenansprüche damit 'retten'. Seeehr weiter hergeholt/hinterdacht ;-) Allerdings ist bei Pflichtversicherung im Minijob kein zusätzlicher RV-Beitrag erforderlich/also kostenneutral/daher Pflichtversicherung beibehalten! ...die Beitragszahlungen im Rahmen der BBG müssen die AG im jeweiligen Verhältnis auswürfeln, wie oben bereits gesagt. Gruß w.
...mehr als BBG überhaupt möglich? ich lass mich gern überraschen/mehr zu wissen. Gruß w....da bei Erreichen der BBG + nur AG-RV-Beitrag aus Minijob bereits eine Überschreitung vorliegt, ist auch hier eine 'quasi Begrenzung' vorzunehmen – keine Zuschlags-EP. Insofern bringt weder der versicherungspflichtige wie der versicherungsfreie Minijob irgendeinen Mehrgewinn. Sollte der Hauptjob allerdings - aus welchem Grund auch immer – enden, besteht die Pflichtversicherung aus diesem Minijob weiter und könnte Rentenansprüche damit 'retten'. Seeehr weiter hergeholt/hinterdacht ;-) Allerdings ist bei Pflichtversicherung im Minijob kein zusätzlicher RV-Beitrag erforderlich/also kostenneutral/daher Pflichtversicherung beibehalten! ...die Beitragszahlungen im Rahmen der BBG müssen die AG im jeweiligen Verhältnis auswürfeln, wie oben bereits gesagt. Gruß w.Das halte ich für falsch. Der Minijobber mit nur AG Anteil bekommt das genauso in Top bei der Rentenberechnung.
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