Dieses ist ein Forum der gesetzlichen Rentenversicherung.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Sie daher an die zuständige Versorgungs-Dienststelle verweisen.
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Grundsätzlich sind im Rahmen der Einkommensanrechnung alle eigenen Einkünfte der Witwe beim Rentenversicherungsträger anzumelden. Eine Anrechnung erfolgt dann, wenn der zulässige Freibetrag von 693,53 € überschritten wird.
Wo die nächst gelegene Beratungsstelle für Ihre Mutter sich befindet, erfahren Sie unter der kostenlosen Rufnummer 0800 100048080 der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
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