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Beamten-Pension

von saddleback06.09.2007 | 15:51
3592 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo. Mein Vater war Beamter bei der Deutschen Bahn und ist nun verstorben. Meine Mutter soll nun Witwen-Pension von der Bahn bekommen. Ist das richtig, dass Sie alles (z.B. Weinachtsgeld, Einmalzahlungen ...) an die Rentenkasse der Bahn melden muss? Die wollen dann nämlich doch promt die Rente kürze. Das gleiche gilt, wenn meine Mutter Eigentum verkaufen will. Angeblich muss sie dann erst das Geld "verleben", bevor sie wieder Rente bekommt (wie im Hartz 4-Modell). Wer kann mir sagen, wo ich mich erkundigen kann, ob das wohl so richtig ist? Würde mich über einen Tipp oder Auskunft sehr freuen. MfG saddleback

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Dieses ist ein Forum der gesetzlichen Rentenversicherung.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Sie daher an die zuständige Versorgungs-Dienststelle verweisen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Grundsätzlich sind im Rahmen der Einkommensanrechnung alle eigenen Einkünfte der Witwe beim Rentenversicherungsträger anzumelden. Eine Anrechnung erfolgt dann, wenn der zulässige Freibetrag von 693,53 € überschritten wird.

Wo die nächst gelegene Beratungsstelle für Ihre Mutter sich befindet, erfahren Sie unter der kostenlosen Rufnummer 0800 100048080 der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.

6 Antworten

Falsches Forumam 06.09.2007 | 16:08
Dies ist ein Forum der deutschen Rentenversicherung (Arbeitnehmer). Ihr Problem scheint sich auf das Beamtenrecht zu beziehen.
pro-fess-oram 06.09.2007 | 16:31
Versuchen Sie diesen Link: http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=76242 und stellen Sie hier Ihre Frage!
***am 06.09.2007 | 16:34
Was bekommt Ihre Mutter? Witwen-Pension oder Witwenrente? Über die Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten gibt es Broschüren, z. B. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de…
Schiko.,am 07.09.2007 | 18:29
Grundsätzlich erfolgt schon eine kürzung der witwenbezüge bei pensionen, wenn die witwe auch beamtin oder pensionärin ist. Dies gilt aber nach meiner meinung nicht, wenn die eigenen bezüge rente oder noch arbeitslohn ist. Sehen sie doch einfach anfragen der rentenkasse der bahn an ihre mutter gelassen entgegen. Bin sicher, die suppe wird nicht so heiß gegessen wie diese derzeit gekocht wird. Die von ihnen wiedergegeben äußerungen von besser- wissern bezüglich eigentum veräußerung, etc. sind purer unsinn. Mit freundlichen Grüßen.
saddlebackam 08.09.2007 | 14:39
Meine Mutter bekommt einmal Witwen-Rente (wenn auch nicht viel) von der Bundesknappschaft Bahn-See, weil mein Vater ca. 5 Jahre nicht Beamter war und eine Witwen-Pension von der Bahn, wo er lange lange Beamter war. Die beiden werden auf einander angerechnet. Ich versteh nur nicht, dass angeblich alle andere Einkommen angerechnet werden sollen. Meine Mutter hat auch unterschiedliche Gehälter, weil sie nach Stunden bezahlt wird.... Soll sie jetzt jeden Monat anrufen, ich hab 200 € mehr oder weniger bekommen? Aber ich werde versuchen, irgendwo eine Beratung zu bekommen. Wenn jemand eine Stelle kennt... wär ich dankbar. MfG Saddleback
***am 10.09.2007 | 10:04
Die eigenen Einkommen Ihrer Mutter (nicht aus dem Versicherungs- oder Dienstverhältnis des Verstorbenen erzielte Einkünfte) werden auf die Witwenrente angerechnet. Die anzurechnenden Einkünfte ergeben sich aus der bezeichneten Broschüre. Die Witwenrente wird bei der Witwenpension berücksichtigt. Hierzu kann hier keine Auskunft gegeben werden, da es sich um ein Forum der gesetzlichen Rentenversicherung handelt. Daher wenden Sie sich mit Fragen an die zuständige Pensionsregelungsbehörde (Dienstherr des Verstorbenen).
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