dieser Sachverhalt stellt, wie bereits erwähnt, keine Frage aus dem Fachgebiet der gesetzlichen Rentenversicherung dar. Es bleibt von hier aus nur der Rat, sich für die Beantwortung nach beamtenrechtlichen Vorschriften an den entsprechenden Dienstherrn (Besoldungsstelle) zu wenden.
13.08.2008, 19:58
von
Nichtvorstellkönn
Hallo Schiko,
rein von der Logik kann ich mir das nicht vorstellen, weil ich noch nie erlebt habe,dass Beamte schlechter als Arbeiter/Angestellte gestellt sind.