Hallo Elisabeth,
bezüglich Ihrer ersten Frage schließe ich mich dem Beitrag von "KSC" an.
Bei Ihrer weiteren Frage unterstelle ich, dass Sie nach der Beendigung des Beamtenverhältnisses erwerbsgemindert geworden sind und nun eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten.
Ich gehe daher davon aus, dass Sie keine Ansprüche mehr aus dem ehem. Dienstverhältnis als Beamtin haben, da sie (was den Aspekt der Alterssicherung betrifft) hierfür von Ihrem Dienstherrn nachversichert worden sind und die Nachversicherungsbeiträge nun bei der Erwerbsminderungsrente rentensteigernde Wirkung entfalten.
Ob Sie allerdings aufgrund der Erwerbsminderung Ansprüche bei Ihrem ehem. Diensterren geltend machen können, klären Sie jedoch bitte mit diesem direkt ab.