Guten Tag,
Meine Mutter ist Rentnerin und als solche mit ihrer Rente in der GKV versichert.(halber Beitrag)
Mein Vater ist Beamter i.R. der DB und als solcher bei der KVB privatversichert.
Beim Ableben meines Vaters entsteht folgendes Problem:
Meine Mutter kann dann die Mitgliedschaft in der PKV als Vollmitglied übernehmen, da sie auch als Witwe des Bundesbeamten beihilfeberechtigt ist.
Wie kann sie die Mitgliedschaft bei der KVdR-GKV kündigen?( auch für ihre bisherige Rente)
Hallo. Wenn Ihre Mutter in der KVdR versichert ist dann ist Sie dort Pflichtmitglied. Eine Pflichtmitgliedschaft kann man nicht kündigen. Bei Rentenantragstellung hatte Sie 3 Monate Frist eine Befreiung zu beantragen. Aber dann für immer.
Hallo Herbi,
wenn Ihre Mutter jetzt in der GKV ist kann ich nur empfehlen,das sie da auch bleibt,denn vielen Rentnern die in der PKV sind passiert es sehr schnell das die Beiträge ins unendliche steigen,bei der GKV bleiben die Beiträge übersichtlich und wenn sie meint das sie Beihilfeberechtigt ist sollte sie sich das schriftlich geben lassen.
Mein Mann ist in der PKV ,damit ich wieder in die GKV aufgenommen wurde bin ich auf Lohnsteuerkarte arbeiten gegangen,sonst müssten wir jetzt das doppelte an Beiträgen zahlen.
Viel Glück und für und wieder genau durchrechnen.
die Frist zur Befreiung von der KVdR endete 3 Monate nach (eigener) Rentenantragstellung. Die spätere/optionale PKV ändert daran nichts mehr.
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB5_5-FFR10
Gruß
w.
Hallo Herbi,
die Befreiung von der Versicherungspflicht in der KVdR kann nur innerhalb von drei Monaten nach Rentenantragstellung bei der zuständigen Krankenkasse beantragt werden. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist. Wird derAntrag nicht innerhalb dieser Frist gestellt, ist eine Befreiung nicht mehr möglich.
Ich betreue unsere Nachbarin. Sie ist über sich und ihre eigene gesetzliche Rente in der KvdR. Gleichzeitig bezieht sie noch eine Witwenpension ihres verstorbenen Ehemannes. Darüber ist sie Beihilfeempfängerin.
Man muss also nicht privat versichert sein um die Beihilfe zu bekommen.
Hallo. Wenn die Nachbarin Versorgungsempfängerin ist dann ist Sie auch beihilfeberechtigt. Sie ist aber mit 100% in der KVdR versichert. In der KVdR wird alles durch Dienst und Sachleistungen abgedeckt. Sie erhält nur Beihilfe für solche Ausgaben und Leistungen die nicht im Leistungskatalog der GKV stehen aber in der betreffenden Beihilfeverordnung.
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Hallo. Wenn die Nachbarin Versorgungsempfängerin ist dann ist Sie auch beihilfeberechtigt. Sie ist aber mit 100% in der KVdR versichert. In der KVdR wird alles durch Dienst und Sachleistungen abgedeckt. Sie erhält nur Beihilfe für solche Ausgaben und Leistungen die nicht im Leistungskatalog der GKV stehen aber in der betreffenden Beihilfeverordnung berücksichtigungsfähig sind.
Guten Tag,
vielen Dank für eure Hilfe.
Besonderen Dank an Ronjaschatz und KPJMK
das war hilfreich und vollumfänglich zutreffend.
LG