Hallo Albert, Sie müssen Ihren jeweiligen Verdienst mit dem Kalenderjährigen Durschnittsverdienst aller Versicherten ins Verhältnis ( auf 4 Nachkommastellen) setzen. Im Jahr 1991 betrug der Durschnittsverdienst 44.421 DM und im Jahr 1992 46.820 DM. Sollte es sich bei der nachversicherten Zeit um eine Berufsausbildung gehandelt haben, können ggf. noch Zuschläge für beitragsgeminderte Zeiten entstehen. Lassen Sie sich von Ihren Rentenversicherungsträger eine Rentenauskunft mit Anlagen erstellen. Daraus lässt sich die Bewertung sämtlicher Zeiten ableiten