Eine Beitragserstattung ist bei mehr als 60 Beitragsmonaten tatsächlich nicht möglich. Hierbei spielt es keine Rolle, von wem die Beiträge getragen wurden.
Auch würden im Falle einer möglichen Erstattung ausschließlich die von Ihnen selbst getragenen Beiträge erstattet werden können, nicht die Beiträge, die der Arbeitgeber / Dienstherr getragen hat. Ihre Erwartungen sind also sicherlich zu hoch.
Was mich allerdings wundert, ist Ihre Aussage, dass Ihr Dienstherr Ihr Studium nachversichert hat. Dies wäre nur möglich, wenn dieses Studium zum Zwecke Ihrer Beamtentätigkeit durchgeführt wurde (Beamtenausbildung) oder für Zeiten, in denen Zeitsoldaten nach Ablauf der Zeit während einer Übergangszeit, in der bereits ein Studium durchgeführt wurde, noch ihren regulären Sold erhalten haben.