Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Beamter kündigt

von Perry01.08.2007 | 12:46
6235 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, als Beamter A 8 (43 J. alt / 18 Jahre Beamter)bei der Telekom möchte ich ggf. kündigen und außerhalb des Unternehmens in einem Angestelltenverhältnis weiter beschäftigt werden. Wie verhält es sich mit einer Nachversicherung, zukünftigen Rente / Pension etc. Vielen Dank

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Beamte, die ohne Anspruch bzw. Anwartschaft auf Versorgung aus dem Beamtenverhältnis ausscheiden, werden nachversichert. Basis dafür sind grundsätzlich die beitragspflichtigen Einnahmen aus der Tätigkeit im Nachversicherungszeitraum bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Diese Beiträge erhöhen später die Rente, die der Betreffende dann beziehen wird.

9 Antworten

Selina IIam 01.08.2007 | 13:04
Als Nachversicherter Beamter werden Sie so gestellt als hätten Sie die 18 Jahre mit Ihrem Bruttoverdienst quasi als Angestellter gearbeitet. Vergleichen Sie mal Ihren Bruttoverdienst mit einem "gleichwertigen" Angestellten und Sie werden schnell feststellen dass das ein ganz schlechtes Geschäft ist. Nicht nur dass die Pensionen prinzipiell höher sind (als gesetzliche Renten ohne Zusatzversorgung) - nein Sie werden auch noch weniger normale Rente bekommen als Sie bekommen würden - wären Sie angestellt gewesen ... Desweiteren haben Sie evtl. später keinen Anspruch auf Rentnerkrankenversicherung weil Sie die Voraussetzungen nicht hierfür erfüllen. Dann müssen Sie sich freiwillig oder privat versichern was Sie weitaus teurer kommt. Nach 18 Jahren kann ich Ihnen nur den Rat geben: Lassen Sie`s!
Perryam 01.08.2007 | 18:03
Hallo Experte, hat also Selina II recht. Ich wäre schlechter gestellt als ein vergleichbarer Angestellter der genauso viel netto verdient hat wie ich, da er ein größeres brutto hatte. Bisher ist die Differenz der brutto Gehälter ja o.k. da bei netto ( dank der fehlenden Abzüge für Renten und Arbeitslosenversicherung ) das gleiche steht.
KSCam 01.08.2007 | 18:39
ja, da hat Selina II recht. Bei der Nachversicherung wird das niedrigere Brutto des Beamten genommen und die Zusatzversicherte, die der Angestellte im öD hat, hat er auch nicht. Also gut überlegen, ob das sinnvoll ist.
Amadéam 02.08.2007 | 13:37
Noch ein riesiger Nachteil eines Angestellten im Verhältnis zum Beamten. Ein Angstellter bekommt im Krankheitsfalle höchstens schlanke 42 Tage Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle. Danach setzt für max 78 Wochen das wesentlch niedrigere Krankengeld ein. Als Beamter kriegen Sie hingegen im Falle der Arbeitsunfähigkeit bis zur möglichen Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand VOLLE Dienstbezüge.
Amadéam 02.08.2007 | 13:27
Hallo Beamter, unabhängig davon, dass ein Beamter nicht kündigen, sondern nur um Entlassung aus dem Beamtenverhältnis bitten kann, würde ich aus folgenden weiteren Gründen den genanten Schritt nicht vollziehen: 1. Verlust der Beihilfeberechtigung und damit evtl. auch Aufgabe eines vom Leistungsumfang her günstigeren Krankenversicherungsschutzes (vielleicht sind Sie Mitglied in der sehr günstigen Postbeamtenkrankenkasse?) 2. Bei Dienstunfähigkeit bestehen relativ hohe Pensionsansprüche. Nun ist Dienstunfähigkeit bei weitem nicht das gleiche wie Erwerbsminderung (EM) im Sinne der Gesetzlichen Rentenversicherung. Erläuterung, siehe Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Dienstunfähigkeit stellt im Gegensatz zur Erwerbsminderung nicht auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ab. Man ist also wesentlich schneller dienstunfähig als erwerbsgemindert. 3. Die derzeitig gute konjunkturelle gute Lage währt nicht ewig. Verfolgen Sie z.B. mal die Entwicklung auf dem US-Immobilien-Sektor und die Auswirkungen auf den internationalen Banken-Sektor. Bei einer Weltwirtschaftskrise kann Ihr Beamtenjob Gold wert sein. 4. Wenn Sie auf Ihr letztes Netto kommen wollen, müssen Sie als Angestellter ein wesentlich höheres Brutto erzielen. Bedenken Sie die Steuerprogression. Der Finanzminister ist über Ihr höheres Brutto höchst erfreut. 5. Für den Fall, dass Sie eine Abfindung locken sollte, holen Sie vor unüberlegten Schritten unbedingt lieber fachkundigen steuerlichen Rat ein. Machen Sie es richtig!
Alexam 03.08.2007 | 11:32
Hallo Amadé! Ihren Ausführungen kann ich nur teilweise zustimmen. Was nützt Ihnen ein sicherer Arbeitsplatz wenn Ihr Gehalt nur unwesentlich über Hartz IV liegt!
Schiko.am 03.08.2007 | 11:54
Wollte wirklich wegen der zahlreichen heuschrecken schweigen, dies kann ich jetzt nicht mehr. Die einen sagen, hartz IV ist unmöglich hoch, sie wollen uns glauben machen, weil es als vergleich passt, zu niedrig. Nennen sie mir die monatliche hartz IV zahlung-ein- schliesslich wohnkosten- für den ledigen und für ein kinerderloses ehepaar. Nachdem sie ja vergleiche zum gehalt machen ken- nen sie sicher diese beträge. Danke. Mit freundlichen Grüßen.
Amadéam 03.08.2007 | 11:58
Der gute Mann und Fragesteller hat immerhin die Besoldungsgruppe A8 erreicht und ist bestimmt nicht in der Eingangsstufe anzusiedeln. Ihr Hartz IV - Verdacht ist nun wirklich ein wenig weit her geholt. Selbst wenn eine nicht berufstätige Ehefrau und viele unmündige, einkommenslose Kinder zu betreuen wären, bestünde neben dem Kindergeldanspruch eben noch ein Anspruch auf einen höheren Ortszuschlag, der Hartz IV obsolet macht. Der Antragsteller selbst, kann mit A 8 beim besten Willen nicht in die Bedürftigkeit abrutschen. Beim Vorhandensein von Kindern könnte übrigens ein nicht unerheblicher Zuschlag zum Kindergeld bestehen, der auch beim Dienstherrn geltend zu machen wäre Ortszuschläge sind übrigens wiederum ein weiteres Argument, den Beamtenstatus beizubehalten, die gibt es in der freien Wirtschaft nicht. Haben Sie sich überhaupt schon mal mit der Materie Arbeitslosengeld II nach dem SGB II (Hartz IV) beschäftigt? Wenn nicht, wird es höchste Zeit
Perryam 04.08.2007 | 23:35
Vielen Dank für die zahlreichen, auch größtenteils sehr sachlichen Beiträge. Diese werde ich bei meiner Entscheidung berücksichtigen bzw. ist die Entscheidung nahezu gefallen. Ich werde nicht um eine "Entlassung bitten". Gleichzeitig würde ich aus heutiger Sicht nicht mehr den Beamtenstatus wählen. Dies ist ein Käfig aus dem man nur mit Verlust raus kommt. Insbesondere ärgerlich wenn man mit Angestellten zusammenarbeitet welche ohne solche "Renteneinschnitte" bei einem Wechsel zu kämpfen haben und gleichzeitig "eigentlich" auch unkündbar sind wegen ihrer langen Betriebszugehörigkeit. Tja , Jammern nützt nichts... Danke an das Forum.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026