Hallo,
ich bin Beamter und habe - nach meiner Rechnung 57 Kalendermonate mit Pflichtbeitragszeiten zurückgelegt.
Nun stellt sich die Frage für mich ob es sinnvoll wäre, die 3 Monate aufzufüllen.
Soweit ich weiß, habe ich keine Berechtigung zur Zahlung von freiwilligen Beiträgen zur RV, da ich die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt habe.
Die einzige Möglichkeit die mir eingefallen ist, dass ich eine geringfügige Beschäftigung antreten würde, die ja auf die Wartezeit angerechnet werden würde.
Jetzt meine Frage:
Ist es überhaupt sinnvoll, dass ich mir so einen Anspruch auf die Regelaltersrente erhalte oder sollte ich mir die Beiträge erstatten lassen?
Wie lange muss ich geringfügig beschäftig sein um die 3 Monate aufzufüllen? Soweit ich weiß, wird die geringfügige Beschäftigung zu einem Viertel angerechnet also 12 Monate = 3 Monate Anrechnung als Wartezeit. Jedoch weiß ich nicht unter welchen Voraussetzungen es zu einem Viertel angerechnet wird... Anscheinend nur dann, wenn auch tatsächlich 400 Euro verdient und ansonsten anteilig?
Danke schonmal im Voraus und Grüße an die ganzen Rentenexperten :-)