Hallo Ilsa,
wie bereits von „xcvyxcv“ vorgeschlagen, sollten Sie sich mit der Künstlersozialkasse in Verbindung setzen. Dort wird man dann ggfs. nach Feststellung der Höhe Ihres Einkommens aus dieser Tätigkeit prüfen, ob sie beitragspflichtig sind.
Karl-Heinz bitten wir sich wegen der Fragen der Selbstanzeige sich beim Jobcenter zu informieren.