Hallo
Ich habe eine Frage zu meiner sehr speziellen Situation.
Erst einmal die Situation zusammengefasst:
Ich bin Beamtin in Berlin und seit 1989 krankheitsbedingt pensioniert. Mein verstorbener Exmann war ebenfalls Beamter. Seit 2007 bin ich geschieden, bezog jedoch weiterhin von meinem Exmann Unterhalt, der gerichtlich geregelt war.
Da mein Exmann 2013 verstorben ist, habe ich angefragt, ob die Versorgungsbezüge bis zum Eintritt des Versorgungsausgleichs, der erst mit dem Rentenalter eintritt, bei mir nach §22 LBeamtVG zu erhöhen.
Als Antwort bekam ich nur eine Information, dass ich nach §1587b BGB keine Ansprüche hätte.
Zu meinem Scheidungsurteil:
In dem Scheidungsurteil gibt es (wie seit Jahren üblich) keine Schuldzuweisung und der Unterhalt meines Exmannes war in dem Urteil vom Familiengericht festgelegt.
Nun meine Frage:
Was muss ich beim Landesverwaltungsamt Berlin beantragen, um eine vorübergehende Erhöhung der Versorgungsbezüge zu erhalten?
Oder muss ich mich da anwaltlich vertreten lassen? Wenn ja, welches Fachgebiet müsste dieser Anwalt denn abdecken?
Vielen Dank schon einmal im Vorraus
- Gisella