Seit 2018 hat die RV eine besondere Prüfpflicht, was den Teilzeit-Arbeitsmarkt betrifft. Ehrlich gesagt bei der derzeitigen guten Lage des Arbeitsmarktes wird die Arbeitsmarktrente bal ein Auslaufmodell sein.
der medial aus Berlin befeuerte Mythos hält sich hartnäckig....
Arbeitslose 12/2018 = 2,210 Mill.
Gemeldete Arbeitsstellen 12/2018 = 0,781 Mill.
Quelle: Destatis.de -> Arbeitsmarkt -> Erwerbslosigkeit
Zum Antragsteller, die Leistungsfähgkeit überprüft die DRV. Das Ergebnis ist offen und abhängig von der möglichen Leistungsfühigkeit im Sinne der DRV-Gutachter ungeachtet der persönliche Stellung, 0-3h, 3-6h, über6h.
Daraus leitet sich ab: keine Rente, Vollrente, Teilrente und bei möglicher Teilrente und nicht vorhandenem Teilzeitarbeitsplatz eine Vollrente auf Basis Teilerwerbsminderung mit Bezug verschlossenem Arbeitsmarkt.
Arbeitslose hin oder her, bisher galt der Teilzeit Arbeitsmarkt automatisch als verschlossen ohne das die DRV das großflächig prü musste, seit 2018 wird intensiv wieder Rücksprache mit der AfA gehalten. Ob bei Teil-EM und kein Arbeitsplatz vorhanden weiter der Automatismus greift, ist fraglich.