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Experten-Antwort

Beantragung Arbeitsmarktrente

von Yupp09.01.2019 | 20:00
142 Ansichten
15 Antworten

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Hallo, bei der Beantragung der Arbeitsmarktrente, die ja letztendlich der vollen EMR entspricht, fehlt mir in den Formularen die Möglichkeit auf den verschlossenen Arbeitsmarkt hinzuweisen. Mach ich das in Form eines speziellen Anschreibens oder in den Bemerkungen ? Vielen Dank im Voraus für Eure Unterstützung.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Yupp,

Sie brauchen bei der Beantragung einer EMR nicht auf einen aus Ihrer Sicht verschlossenen Teilzeitarbeitsmarkt hinweisen. Die Arbeitsmarktlage wird vom Rentenversicherungsträger - soweit überhaupt erforderlich - in jedem Fall automatisch mitgeprüft.

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14 Antworten

Cosimaam 09.01.2019 | 20:14
Das kōnnen Sie leider nicht explizit beantragen. Ob der Arbeitsmarkt für Sie als verschlossen gilt, klärt die RV speziell mit der Agentur für Arbeit.
Cosimaam 09.01.2019 | 20:42
Seit 2018 hat die RV eine besondere Prüfpflicht, was den Teilzeit-Arbeitsmarkt betrifft. Ehrlich gesagt bei der derzeitigen guten Lage des Arbeitsmarktes wird die Arbeitsmarktrente bal ein Auslaufmodell sein.
Yuppam 09.01.2019 | 20:24
Ja klar, das ist korrekt. Aber ich muß der DRV doch in irgendeiner Form darauf hinweisen, dass der Arbeitsmarkt verschlossen scheint. Sonst wird eine Überprüfung mit der Arbeitsagentur doch garnicht erst durchgeführt, oder ?
Yuppam 09.01.2019 | 20:50
Das trifft leider für Akademiker Ü60 nicht mehr zu :(
Cosimaam 09.01.2019 | 21:04
Nichts ist unmöglich, mal kurz bōswillig gedacht, warum sollte die RV eine ganze Rente "ausspucken" wenn man auch für Sie eine Beschäftigung finden könnte. Natürlich nur im Rahmen Ihrer Tauglichkeit. Aber ob Akademiker ein Schutz vor z. B. Bürohilfe bietet, da bin ich überfragt. Ich weiß nicht, ob es diesen Schutz mit der Qualifikation noch gibt bei ü60.
Ottfriedam 09.01.2019 | 22:07
Haben Sie doch bekommen, man kann keine Arbeitsmarktrente beantragen. Da nützt auch ein Anschreiben mit:"ich weise Sie als RV auf die Verschlossenheit des Arbeitsmarktes hin". Ob dieser für Sie verschlossen ist, prüft allein die Rentenversicherung und das mit Sicherheit von sich aus sowieso.
Yuppam 09.01.2019 | 21:59
Mit der Beantwortung meiner ursprünglichen einfachen Frage wäre ich völlig zufrieden.
Kasparam 09.01.2019 | 22:23
Sie beantragen die EM Rente bzw. die Verlängerung. Die RV prüft dann bei der Agentur für Arbeit ob für Sie innerhalb eines Jahres eine Teilzeitstelle zu finden wäre. Existiert noch ein ruhendes Arbeitsverhältnis ist beim AG anzufragen ob es die Möglichkeit einer adäquaten Beschäftigung gibt. Arbeitsmarktrente sind mittlerweile zurecht Auslaufmodelle.
Domoam 09.01.2019 | 22:46
Zitat von Max-H anzeigenausblenden
Seit 2018 hat die RV eine besondere Prüfpflicht, was den Teilzeit-Arbeitsmarkt betrifft. Ehrlich gesagt bei der derzeitigen guten Lage des Arbeitsmarktes wird die Arbeitsmarktrente bal ein Auslaufmodell sein.
der medial aus Berlin befeuerte Mythos hält sich hartnäckig.... Arbeitslose 12/2018 = 2,210 Mill. Gemeldete Arbeitsstellen 12/2018 = 0,781 Mill. Quelle: Destatis.de -> Arbeitsmarkt -> Erwerbslosigkeit Zum Antragsteller, die Leistungsfähgkeit überprüft die DRV. Das Ergebnis ist offen und abhängig von der möglichen Leistungsfühigkeit im Sinne der DRV-Gutachter ungeachtet der persönliche Stellung, 0-3h, 3-6h, über6h. Daraus leitet sich ab: keine Rente, Vollrente, Teilrente und bei möglicher Teilrente und nicht vorhandenem Teilzeitarbeitsplatz eine Vollrente auf Basis Teilerwerbsminderung mit Bezug verschlossenem Arbeitsmarkt.
Arbeitslose hin oder her, bisher galt der Teilzeit Arbeitsmarkt automatisch als verschlossen ohne das die DRV das großflächig prü musste, seit 2018 wird intensiv wieder Rücksprache mit der AfA gehalten. Ob bei Teil-EM und kein Arbeitsplatz vorhanden weiter der Automatismus greift, ist fraglich.
Lachgasam 09.01.2019 | 23:04
Es ist nicht gerechtfertigt, dass jemand, der bis 6 Stunden arbeitsfähig ist, zu Hause sitzt auf Kosten der Rentenversicherung. Das Risiko der Arbeitssuche trägt die ArbeitslosenversicherungWer teilzeit arbeiten kann sollte ALG 1oder2 dazu beantragen und intensiv vermittelt werden. Andere Arbeitslose unterstehen auch diesem Regime.
Max-Ham 09.01.2019 | 22:25
der medial aus Berlin befeuerte Mythos hält sich hartnäckig.... Arbeitslose 12/2018 = 2,210 Mill. Gemeldete Arbeitsstellen 12/2018 = 0,781 Mill. Quelle: Destatis.de -> Arbeitsmarkt -> Erwerbslosigkeit Zum Antragsteller, die Leistungsfähgkeit überprüft die DRV. Das Ergebnis ist offen und abhängig von der möglichen Leistungsfühigkeit im Sinne der DRV-Gutachter ungeachtet der persönliche Stellung, 0-3h, 3-6h, über6h. Daraus leitet sich ab: keine Rente, Vollrente, Teilrente und bei möglicher Teilrente und nicht vorhandenem Teilzeitarbeitsplatz eine Vollrente auf Basis Teilerwerbsminderung mit Bezug verschlossenem Arbeitsmarkt.
Harz4-Opferam 10.01.2019 | 11:36
Zitat von Lachgas anzeigenausblenden
So ist es! Es gibt viele Langzeitarbeitslose mit Behinderungen ohne EM-Rentenanspruch, die zur intensiven Arbeitsplatzsuche verpflichtet sind, da sonst harte Sanktionen drohen. Warum arbeitsfähige Teil-EM-Rentner bevorzugt behandelt werden, ist nicht nachvolziehbar. Zumal "Arbeitsmarktrentner" nicht nur doppelt so viel EM-Rente erhalten als ihnen eigentlich zusteht, sondern auch noch rentenunschädlich mehrere hundert Euro monatlich hinzuverdienen dürfen und somit mehr Geld zur Verfügung haben als ein vollständig Erwerbsgeminderter ohne Nebenverdienst. Diese Ungerechtigkeiten gehören dringend beseitigt!
wenn ich könnteam 10.01.2019 | 16:50
Aber hallo, es kommt doch wohl darauf an, welche Krankheit man hat und welche Folgen dadurch verursacht wurden.
Lachgasam 10.01.2019 | 17:24
Nein, es kommt darauf an ob man voll oder teilweise erwerbsgemindert ist.
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