Hallo,
ich bin geb. 1948 habe seit 2004 eine unbegrenzte Schwerbehinderung von 50 %. Somit könnte ich ab Februar 2011 abschlagsfrei in Rente gehen. Da ich mit der zu erwartenden Rente nicht auskommen werde, muss ich gezwungenermaßen hinzu verdienen. Einen Vollzeitjob wie bisher kann ich jedoch aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr lange ausüben.
Meine Fragen:
Wenn ich einen Halbtagsjob (bis zu 1436,40 €) ausübe, kann ich dann zusätzlich noch 50 % meiner Rente (also eine Teilrente) erhalten?
Wirkt sich das auf die spätere Alterrente rentenmindernd aus ?
Muss ich ärztlicherseits bescheinigen lassen, dass ich eine Vollzeittätigkeit in der aktuell ausgeübten Form nicht mehr leisten kann?
Werde ich mit 65 Jahren meine aktuell zu erwartende Altersrente in voller Höhe erhalten?
Muss ich von dem Hinzuverdienst sämtl. Sozialabgaben wie RV-KV-Pflege-Beiträge zahlen oder kann ich diesen Verdienst ohne Pflichtbeiträge vereinnahmen, d.h. beitragsfrei?
Bin ich über die Rentenversicherung KV-versichert oder wird der KV-Beitrag zusätzlich von meinem Hinzuverdienst abgeführt?
Lohnt sich überhaupt noch eine weitere Einzahlung von RV-Pflichbeiträgen für ca. 2 Jahre - und wird sich diese Einzahlung später rentenerhöhend auswirken?
An Entgeltpunkten habe ich bis zum 31-12-2009 = 29,5081 erworben und unverändert im Jahr 2010 gearbeitet.
Wie ist es aber, wenn ich -aufgrund meiner Erwerbsminderung - mit 63 Jahren meine abschlagsfreie Rente erhalte, wird diese zu erwartende Rente dann ebenso hoch sein wie die Rente mit 65 Jahren? Wird man dann zwei Jahre "hoch rechnen" so als hätte ich diese zwei Jahre noch unverändert gearbeitet und in gleicher Höhe Beiträge eingezahlt?
(z.B. mit 63 ehalte ich ca. 800,00 € und bei weiterer unveränderter Beschäftigung bis 65 sind ca. 900,00 € zu erwarten).
Werde ich mit 63 Jahren dann die ca. 900,00 € bekommen?
Ich schlage vor Sie vereinbaren einen Beratungstermin in der nächsten Außenstelle der DRV.
Dort kann man individuell auf all Ihre Fragen eingehen.
Man kann Ihnen die Rentenhöhe benennen, kann Ihnen genau sagen welchen Bruttolohn Sie neben einer Teilrente erzielen dürfen.
Zusätzliche Beiträge neben einer Teilaltersrente wirken sich nicht negativ aus.
Eine ärztliche Bescheinigung brauchen Sie nicht, ob Sie neben einer TeilAR arbeiten oder nicht entscheiden Sie selbst.
Natürlich zahlen Sie aus dem Verdienst Beiträge, und normalerweise wird auch KV und Pflegebeitrag von der Rente abgezogen.
Aber wie gesagt, da eignet sich ein Gespräch besser...
Wird man dann zwei Jahre "hoch rechnen" so als hätte ich diese zwei Jahre noch unverändert gearbeitet und in gleicher Höhe Beiträge eingezahlt?
(z.B. mit 63 ehalte ich ca. 800,00 € und bei weiterer unveränderter Beschäftigung bis 65 sind ca. 900,00 € zu erwarten).
Werde ich mit 63 Jahren dann die ca. 900,00 € bekommen?
NEIN
Ob und in welcher Höhe Sie bei einer bestimmten Teilrente hinzuverdienen dürfen, hängt von Ihrer individuellen Hinzuverdienstgrenze ab. Die kann nur von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger ermittelt werden. Sie sollten sich daher - wie bereits von KSC vorgeschlagen – an die nächstgelegene Außenstelle der Deutschen Rentenversicherung wenden. Dort können dann auch Ihre übrigen Fragen eingehend besprochen werden.