Hallo Mari,
Ihr Rentenversicherungsträger hat Ihnen eine Maßnahme zur Wiedereingliederung ins Berufsleben bewilligt um Sie wieder ins Berufsleben einzugliedern. Somit ging er davon aus, dass bei Ihnen keine Erwerbsminderung im rentenrechtlichen Sinn vorliegt. Inwiefern im Rahmen einer Rentenantragstellung Unterlagen eingereicht werden, die für das Vorliegen einer Erwerbsminderung sprechen, kann von unserer Seite nicht beurteilt werden. Sollte sich jedoch nach Auswertung der Unterlagen im Rentenantrag ergeben, dass das Maßnahmeziel der Wiedereingliederung nicht erreicht werden kann, führt dies zu einer Beendigung der Maßnahme. Wir empfehlen Ihnen dringend den Sachverhalt mit Ihrer Reha-Fachberaterin oder Ihrem Reha-Fachberater zu besprechen.
Viele Grüße, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung