Das Ziel der "
Reha" (
LTA?) ist ja, dass Sie wieder arbeiten gehen. Wenn Sie jetzt eine
EM-Rente beantragen, sagen Sie, dass das Ihnen nicht mehr möglich und damit das Maßnahmenziel nicht erreichbar ist. Warum sollte die Maßnahme dann fortgesetzt werden? Am sinnvollsten wäre es, das Gespräch mit der Lehrgangsleitung und dem
Reha-Fachberater zu suchen.
Wenn die Maßnahme abgebrochen wird, können Sie im Anschluss Krankengeld oder Arbeitslosengeld erhalten.
Hinweis:
Die DRV bewilligt keine Maßnahmen, wenn sie nicht davon ausgeht, dass Sie grundsätzlich erwerbsfähig sind/werden können. Wenn sich Ihr Gesundheitszustand also nicht akut verschlechtert hat, sollten Sie nicht davon ausgehen, dass die Rente sofort bewilligt wird. Auch wenn Sie die Maßnahme bis zum Ende ohne offensichtliche Probleme durchziehen sollten, spricht das nicht gerade für eine Erwerbsminderung.