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Experten-Antwort

Beantragung ÜG, wenn man ALG-2 Leistungsempfänger ist, aber nur vom JC -KdU-Zuschuß bekommt.

von ABC11.03.2018 | 20:17
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4 Antworten

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Hallo, ich bin ALG-2 Leistungsbezieher, bekomme nur den kdU-Zuschuß vom JC. Nun wurde mir von der RV eine medi. Reha-Maßnahme bewilligt für 4 Wochen. Bekomme ich in dieser Zeit ÜG oder läuft der KdU-Zuschuß vom JC für die Zeit weiter? Es konnte mir bisher noch keiner eine genau Antwort darauf geben. Gruß ABC

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Versicherte, die vor Beginn der Leistung zur med. Rehabilitation oder einer in sie übergehenden Arbeitsunfähigkeit Arbeitslosengeld II bezogen und die zuvor Pflichtbeiträge geleistet haben,

erhalten grundsätzlich ein Übergangsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes II. Dies gilt aber u.a. dann nicht für Versicherte, die das Arbeitslosengeld II nur darlehensweise (z.B. bei Mietschulden) oder nur einmalige Teilleistungen (z.B. Erstausstattung für Bekleidung und Wohnung) bezogen haben.

Für weitere / individuelle Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Rentenversicherung.

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3 Antworten

DEFam 11.03.2018 | 22:19
Was meinst du mit: ALG2? kdU? JC? RV? Bitte spezifizieren. Dann bekommst du genaue Antworten Dein DEF.
ABCam 12.03.2018 | 08:47
ALG-2 = Hartz iv (4) JC= Jobcenter RV = Rentenversicherung AfA = Agentur für Arbeit ÜG = Übergangsgeld Nun ich hoffe das jetzt alles verständlich erklärt ist. Gruß ABC
ABCam 12.03.2018 | 08:49
KdU = Kosten der Unterkunft ( Miete + Nebenkosten + Heizung etc.) Gruß ABC
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