Zitiert von: bthwue
Ist es sinnvoll oder sogar ein Muss,
EM-Rente aus einer Arbeitsunfähigkeit heraus zu beantragen?
Nein, das hat keinerlei Einfluss.
Zitiert von: bthwue
Hat eine
AU aus einer
Reha-Entlassung für das Genehmigungsverfahren beim Rententräger ein größeres Gewicht als eine "normale"
AU eines niedergelassenen Arztes?
"Arbeitsunfähigkeit" bedeutet nur, dass man der aktuellen Beschäftigung derzeit aus gesundheitlichen Gründen nicht nachgehen kann, gleich welcher Arzt das festgestellt hat.
Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer auf Grund von Krankheit seine zuletzt vor der Arbeitsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung ausführen kann.
Bei der Beurteilung ist darauf abzustellen, welche Bedingungen die bisherige Tätigkeit konkret geprägt haben, so dass es unbeachtet bleibt, ob der Arbeitnehmer noch in der Lage ist, eine sonstige Tätigkeit (z. B. Verweisungsberufe) zu verrichten.
Arbeitsunfähigkeit liegt auch vor, wenn auf Grund eines bestimmten Krankheitszustandes, der für sich allein noch keine Arbeitsunfähigkeit bedingt, absehbar ist, dass aus der Ausübung der Tätigkeit für die Gesundheit oder die Gesundung abträgliche Folgen erwachsen, die Arbeitsunfähigkeit unmittelbar hervorrufen.
Arbeitslose sind arbeitsunfähig, wenn sie aufgrund einer Erkrankung nicht mehr in der Lage sind, leichte Tätigkeiten an mindestens 15 Wochenstunden zu verrichten. Dabei ist es unerheblich, welcher Tätigkeit der Versicherte vor der Arbeitslosigkeit nachging.