Hallo bthwue ,
beim Begriff Arbeitsunfähigkeit handelt es sich immer um einen überschaubaren vorübergehenden Zeitraum, in welchem der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung nicht erbringen kann.
Beim Begriff der Erwerbsminderung handelt es sich dagegen um die Feststellung eines zeitlichen Restleistungsvermögens,welches zur Berentung auf Zeit und auf Dauer führen kann. Eine vom behandelnden Arzt attestierte Arbeitsunfähigkeit, läßt somit keinen Rückschuß auf eine vorliegende volle oder teilweise Erwerbsminderung zu. Die Feststellung ob eine Erwerbsminderung tatsächlich vorliegt , trifft einzig der ärztliche Dienst und ein Jurist des zuständigen Rentenversicherungsträgers.