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Experten-Antwort

Beantragung zur Verlängerung der Rente wegen voller Erwerbsminderung

von Sabina Szullo26.01.2015 | 17:38
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10 Antworten

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Ich beziehe derzeit die Rente wegen voller Erwerbsminderung, diese läuft bis April 2015, daher habe einen Antrag zur erstmaligen Verlängerung gestellt. Mich würde interessieren , wer hat Erfahrung mit Verlängerung gemacht und kann mir davon berichten, muss ich wieder mit einem Gutachter rechnen und wie lange könnte die Bearbeitung dauern. Bis zur Bewilligung hat es 4 Jahre bei mir gedauert.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sabina Szullo,

die Bearbeitung von Verlängerungsanträgen ist immer individuell. Daher kann Ihnen niemand sagen, was benötigt wird oder wie lang das Verfahren dauern wird.

Vorbeugend sollten Sie sich auf jeden Fall bei der Agentur für Arbeit melden, falls die Bearbeitung des Rentenantrages nicht zu einer nahtlosen Weiterzahlung führt. Dieser Hinweis ist auch in Ihrem Rentenbewilligungsbescheid enthalten.

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9 Antworten

A Hörnchenam 26.01.2015 | 17:40
Ja
=//=am 26.01.2015 | 18:18
Es weiß niemand hier im Forum, ob bei Ihnen ein ärztlicher Befundbericht ausreichend ist oder ob Sie untersucht werden müssen. Die Erfahrungswerte anderer Rentner bringen Sie insofern absolut nicht weiter, da es bei jedem verschieden ist. Aber 4 Jahre (vermutlich Klageverfahren?) wird es mit Sicherheit nicht dauern.
B Hörnchenam 26.01.2015 | 17:41
Nein
putinversteheram 26.01.2015 | 19:57
meine Erfahrung bei der Verlängerung der rente : 3 jährige eu rente lief August 2014 aus, i habe bereits im Januar 2014 sämtliche Formulare eigenhändig, gegen Quittung , bei der drv abgegeben. ich hatte im Formular all meine Ärzte angegeben. ich ging davon aus das ich erneut zum Gutachter muss. Ergebnis : bereits 6 Wochen später bekam ich einen für mich positiven bescheid, die volle eu rente wurde erneut um 3 jahre , bis ende 2017 verlängert. von meinen angegebenen ärzten wurde mein Facharzt von der drv angeschrieben ( habe ich recherchiert ), dieser bescheid hat dann gereicht. haben sie auch einen Facharzt angegeben ? wenn nein, könnte ich mir vorstellen, das sie zum Gutachter müssen. das war mein bericht dazu, natürlich könnte / wird es bei ihnen anders sein. gruss https://www.youtube.com/watch?v=tokF2iXdanU
W*lfgangam 26.01.2015 | 21:08
Hallo Sabina Szullo, von 1 - 12 Monaten ist dabei (leider) alles dabei, wenn nur der med. Dienst der DRV die erneute Entscheidung trifft, eigentlich sollten 6 Monate reichen, den Weiterzahlungsantrag zu einer Entscheidung zu führen ...eigentlich. Ob eine erneute Begutachtung erforderlich ist, hängt sicher auch mit dem akuten Gesundheitsbild/welche aktuellen Berichte dem Weiterzahlungsantrag beiliegen zusammen. Nein, eine pauschale Aussage ist dazu nicht möglich ...richten Sie sich bitte auf eine lange Entscheidungsdauer ein (dann nicht vergessen, vor Auslaufen EMRT rechtzeitig mit dem Arbeitsamt/Jobcenter Kontakt aufzunehmen!), insbesondere wenn die letzte/Erstbewilligung so lange gedauert hat. Vielleicht/hoffentlich geht es diesmal schneller *Daumendrück Gruß w.
Saraham 27.01.2015 | 08:56
Wie schon geschrieben, haben alle ihre eigenen und unterschiedlichen Erfahrungen gemacht, insofern kann keine pauschale Aussage getätigt werden. Ich war bislang auch noch nie bei einem Gutachter (Erwerbsminderungsrente + 1 Verlängerung). Die zweite Verlängerung steht bevor.
Saraham 27.01.2015 | 08:56
Wie schon geschrieben, haben alle ihre eigenen und unterschiedlichen Erfahrungen gemacht, insofern kann keine pauschale Aussage getätigt werden. Ich war bislang auch noch nie bei einem Gutachter (Erwerbsminderungsrente + 1 Verlängerung). Die zweite Verlängerung steht bevor.
Sabina S.am 27.01.2015 | 11:52
Danke für eure hilfreichen Beiträge. Mir ist schon klar dass es von Fall zu Fall anders ist,aber ich wollte mal einen Eindruck bekommen was mich erwarten kann. Wie es aussieht ist das Datum (Auslauf des Rentenbezuges) nicht maßgeblich für die Bearbeitung meines Verlängerungsantrages von Seiten des Rententrägers. Ich denke doch dass es dann wieder auf eine Nachzahlung hinauslaufen kann , wenn dem Antrag auf Weiterzahlung statt gegeben wird. Mit beauftragten Gutachtern vom RT habe ich keine guten Erfahrungen gemacht.
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