Hallo Anneliese,
wie Heinerich bereits zutreffend festgestellt hat, müssen Sie den Vordruck R821 nicht ausfüllen.
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Hallo Anneliese,
wie Heinerich bereits zutreffend festgestellt hat, müssen Sie den Vordruck R821 nicht ausfüllen.
Naja... Sicher ist es besser und einfacher, den Antrag in einer Beratungsstelle, Versicherungsamt oder von einem Versichertenältesten aufnehmen zu lassen. Er wird aber nicht dadurch ungültig, dass er "im Alleingang ausgefüllt und weggeschickt wurde". Der Antrag entfaltet auch so seine volle rechtliche Wirkung.
Hallo PISA,
es ist durchaus richtig, dass die Personenstandsangaben bei der Antragstellung einer Bestätigung bzw. eines Nachweises bedürfen.
Allerdings ist diese Bestätigung kein Kriterium für die Wirksamkeit eines Antrags. Sie kann auch nachgeholt werden. Hierzu ist es im Übrigen nicht zwingend erforderlich, dass der Versicherte bei einer antragaufnehmenden Stelle erscheint. Die RAA zu § 21 SGB X der Regionalträger enthält hierzu folgende Ausführungen:
"In den Rentenantragsformularen wird vereinzelt die Vorlage von Personenstandsurkunden gefordert. Werden im Rentenantragsverfahren die Angaben zur Person anhand von Personenstandsurkunden von den antragaufnehmenden Stellen bestätigt, kann auf die Beifügung/Anforderung der entsprechenden Personenstandsurkunde verzichtet werden..."
Letztlich ist diese Verfahrensweise (Möglichkeit der Anforderung/Beifügung von Personenstandsurkunden) auch notwendig, um die von den Rentenversicherungsträgern im Internet angebotene Antragstellung mit Online-Formularen umzusetzen. Die im Internetangebot der DRV enthaltenen "Allgemeinen Hinweise zu den PDF-Antragsformularen der Deutschen Rentenversicherung" enthalten hierzu folgende Ausführungen:
"... Zum Schutz Ihrer persönlichen Daten ist es notwendig, dass die ausgefüllten und unterschriebenen Anträge in Papierform an die Deutsche Rentenversicherung übermittelt werden. Sie können Ihre Anträge entweder per Post an Ihren Rentenversicherungsträger senden oder in einer der örtlichen Beratungsstellen abgeben. Die persönliche Abgabe der Anträge empfiehlt sich insbesondere dann, wenn neben den Anträgen weitere Unterlagen und Nachweise vorgelegt werden müssen (z. B. Ausbildungsnachweise, Personenstandsurkunden usw.). Entsprechende Nachweise sind immer im Original oder als bestätigte Fotokopie vorzulegen. Bitte beachten Sie hierzu auch die Hinweise in den jeweiligen Erläuterungen zu den Anträgen. Bei der persönlichen Abgabe Ihrer Anträge können Ihre Unterlagen für Ihren Antrag vor Ort kostenlos kopiert und bestätigt werden.
Anträge, die als Anhang per E-Mail eingereicht werden, können nur als formlose Antragstellung berücksichtigt werden. In diesen Fällen wird ihnen immer ein Antragsformular zur handschriftlichen Unterschrift übersandt werden..."
Hallo Wolfgang,
ja, letztlich geht es darum, dass nachgewiesen wird, dass der Leistungsempfänger (Antragsteller) mit dem Leistungsberechtigten identisch ist.
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