Hallo,
ob und in welchem Umfang eine rückwirkende Gewährung der Leistung durch den Arbeitgeber erfolgen kann, sollte grundsätzlich in der Versorgungsordnung geregelt sein. Fragen Sie in der Personalabteilung oder auch bei dem Betriebsrat nach. Eine weitere Stelle, die Ihnen helfen könnte ist der Bundesverband der Betriebsrentner. Unter www.bvb-betriebsrenten.de finden Sie weitere hinweise. Einen Versuch sollte es Wert sein.