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Beantragungspflicht

von renegew29.02.2008 | 08:19
1107 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Ich bin vor 5 Jahren in das Rentenalter gekommen, habe aber versäumt, der Organisation, bei der die betriebliche Rentenversicherung abgeschlossen wurde, dies mitzuteilen. Den Arbeitgeber, bei dem die Versicherung bestand, habe ich vor etwa 10 Jahren, also vor Eintritt der Rente, verlassen und ihn, nachdem ich umgezogen war, über die neue Anschrift informiert. Im letzten Jahr habe ich mehrere Briefe an den Träger geschrieben, die aber mit dem Vermerk "Empfänger unbekannt" zurückkamen. Schließlich habe ich in Erfahrung gebracht, dass meine Akte an meinen ehemaligen Arbeitgeber (der zwischenzeitlich mehrfach den Besitzer gewechselt hat) zurückgegeben wurde und mich daraufhin an diesen gewendet. Dort erhielt ich die Auskunft, dass die Betriebsrente nicht rückwirkend seit Rentenbeginn gezahlt würde, sondern erst ab Beginn der Beantragung, kulanterweise würde man sie mir aber rückwirkend ab 1.1.2007 zahlen. Ist das so rechtens?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo,

ob und in welchem Umfang eine rückwirkende Gewährung der Leistung durch den Arbeitgeber erfolgen kann, sollte grundsätzlich in der Versorgungsordnung geregelt sein. Fragen Sie in der Personalabteilung oder auch bei dem Betriebsrat nach. Eine weitere Stelle, die Ihnen helfen könnte ist der Bundesverband der Betriebsrentner. Unter www.bvb-betriebsrenten.de finden Sie weitere hinweise. Einen Versuch sollte es Wert sein.

2 Antworten

Nixam 29.02.2008 | 08:38
Es tatsächlich so, dass einzelne Versorgungswerke individuelle Antragsfristen haben, welche in deren Satzungen geregelt sind. Das bedeutet, dass der Antrag innerhalb einer bestimmten Frist gestellt werden muss, damit die Rente von Rentenbeginn/Anspruchsbeginn an gezahlt werden kann. Lassen Sie sich die Satzung des Versorgungsträgers zeigen. Dort steht dies dringeschrieben. Nix
Wegeneram 29.02.2008 | 08:56
...das müssen Sie schon Ihren Träger der Betriebsrente fragen...
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